Rechtsanwalt Lutz Schäfer
Was so alles der Rechtsfindung dient, ist schon erstaunlich
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Was für eine Armseligkeit von „Rechtsstaatsbezeugung“, das ist nichts als nackte Angst und wer Angst empfindet, zumindest gilt das für das Ästäblischment, nun, der greift eben zu brachialen Mitteln, denn nichts dokumentiert Ängste besser!Drohgebärden, die Glock 17 im Schnellziehholster quer über der Brust der Assault-Jacke mit Magazinen, Schußwesten, der ganze Laden vom Pfefferspray bis zur Silbernen Acht, Einschüchterung, IS-Look – einfach „hinreißend“ …!
Was so alles der Rechtsfindung dient, ist schon erstaunlich, allerdings in der StPO nicht zu finden, dafür muß man schon auf die §§ 176 ff GVG zurückgreifen, obwohl auch dort nichts wirklich zu finden ist.
Genau!