„Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.“ (§ 45 Ab 1 der Geschäftsordnung des Bundestages (BTGO))
Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Doch die Grüne Claudia Roth in ihrer Eigenschaft als Bundestagsvizepräsidenten weigerte sich, eine entsprechende Beschlussfähigkeitsüberprüfung (mit Hilfe eines sogenannten Hammelsprungverfahrens) durchzuführen und stellte per Akklamation mit ihren Komplizen, den Schriftführern Benjamin Strasser (FDP) und Josef Oster (CDU) die Beschlussfähigkeit fest. Eine traurige Stunde des Parlamentarismus.
Das schlimme daran: Nur die AFD wollte hier nicht mitspielen, alle anderen Partein waren sich am de facto Rechtsbruch einig. Und auch die Medien höhnten „AfD will Hammelsprung erzwingen – sie haben die Rechnung ohne Claudia Roth gemacht“.
Und ausgerechnet der AFD wird vorgeworfen, verfassungsfeindlich zu sein?
Was geht hier ab in diesem Land??
Vollständiger Bericht hier.