"Dieses Urteil ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern allerdings eine grundsätzliche Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten im Führerscheinrecht und die Einführung eines realistischen THC-Grenzwertes, der sich an einer möglichen Verkehrsgefährdung orientiert und nicht zur Bestrafung nüchterner Verkehrsteilnehmer führt", so DHV-Chef Georg Wurth zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.