Ich stelle mir diese Frage tatsächlich wenn ich lese was dort im Saarland abging.
Viele wissen es vielleicht nicht, aber die Grünen haben ein Frauenstatut, dass besagt, dass alle ungeraden Listenplätze mit Frauen besetzt werden müssen, d.h. bei der bevorstehenden Bundestagswahl gibt es eigentlich 16 Landeslisten und laut Grünen müssen auf den 16 Spitzenpositionen 16 Frauen und 0 Männer stehen - was eine tolle Gleichberechtigung.
Nun hat sich der saarländische Landesverband getraut gegen die auserkorene Spitzenkandidatin einen Gegenkandidaten um Platz 1 aufzustellen und dieser wurde auch noch gewählt.
Das Schiedsgericht der Grünen hat daraufhin die Wahl für ungültig erklärt und gleich noch bestimmt, dass die Delegierten des Kreisverbandes Saarlouis bei der Neuwahl nicht abstimmen dürfen.
Aufgrund dieser m.E. ungeheuerlichen Vorgänge wurde die Landesliste der Grünen im Saarland vom Landeswahlleiter nicht zur Wahl zugelassen und der Bundeswahlleiter hat die Entscheidung bestätigt, heißt also, dass man im Saarland (jedenfalls mit der Zweitstimme) die Grünen nicht wählen kann.
Ich unterstütze alle Bestrebungen bzgl. Gleichberechtigung, aber festzulegen, dass auf jeder Liste die ungeraden Listenplätze und damit der 1. Platz jeder Liste mit einer Frau besetzt werden muss schießt weit über dieses Ziel hinaus. Es ist mir nicht bekannt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland auch nur eine einzige Partei gegeben hätte, die festgelegt hätte, dass auf dem 1. Platz jeder Liste ein Mann stehen muss.
Das was die Grünen hier betreiben ist m.E. eine klare Diskriminierung von Männern und in meinen Augen ist das Frauenstatut der Grünen damit undemokratisch.
Egal ob es eine qualifizierte Frau gibt oder nicht, es muss auf dem 1. Platz einer jeden Liste eine Frau stehen. Damit schränkt m.E. die Bundespartei in unzulässiger Weise die demokratischen Rechte der Unterverbände, sei es auf Landes-, Kreis oder auch Gemeindeebene, ein.
Wie ist Eure Meinung dazu ?