Das philippinische Oberlandesgericht und Verfassungsgericht hat
2015-2017 neue Regeln im Strafverfahren festgelegt.
Sie sollen dazu dienen, das Strafverfahren zu beschleunigen:
...um das verfassungsmäßige Recht von Personen auf eine zügige Erledigung ihrer Strafverfahren zu schützen und zu fördern, die bestehenden Regeln des Strafverfahrens sowie andere besondere Vorschriften, die Fristen für gerichtliche Maßnahmen festlegen und eine beschleunigte Bearbeitung solcher Fälle unterstützen, zu stärken und wirksamer zu machen sowie Innovationen und bewährte Verfahren zum Nutzen der Parteien einzuführen...
Daß durch diese Regeln die Rechte des Angeklagten erheblich beschnitten wurden, werde ich in diesem und den folgenden Artikeln darlegen.
Der erste Hammer ist folgende Regelung:
Auf seite 7 steht auf Deutsch:
"(b) Unzulässige Anträge. – Unzulässige Anträge sind vor dem angesetzten Termin zur Verlesung der Anklage ohne Erfordernis einer Stellungnahme und/oder eines Widerspruchs von vornherein abzuweisen.
Die folgenden Anträge sind unzulässig:
i. Antrag auf gerichtliche Feststellung eines hinreichenden Tatverdachts ..."
Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn genügend Beweise vorliegen, um den Angeklagten zu belasten und seine Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten.
Was bedeutet es nun, wenn man vor Gericht nicht beantragen darf, den hinreichenden Tatverdacht nachzuweisen? Das bedeutet, daß eine illegale Haft nicht früzeitig überprüft oder wirksam angefochten werden kann.
Das Originaldokument findest Du, wenn Du nach 15-06-10-SC.pdf suchst: