Es gibt eine Entschädigung.
Die würde ich mir doch recht schnell sichern.
Mit Beschluss des Bundestages vom 09.04.2020 steht jedem Bürger aufgrund der Grundrechtsbeschränkungen hinsichtlich der gebotenen Ausgangssperre eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 536,00 € als Entschädigungsleistung nach Paragraph 56 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes zu. Das Geld steht ab dem 04.05.2020 zur Auszahlung bereit.
Die Bundesregierung hat dafür auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums ein entsprechendes Antragsformular bereit gestellt, welches formlos online auszufüllen ist.
Aufgrund der Vielzahl der erwarteten Antragsteller kann es zu Ausfällen der Reservekapazitäten und Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.
Hier der Link zum Formular:
https://bit.ly/2TX7Eyy