Soweit ich es bisher mitbekommen habe hast du absolut recht!
Wahrscheinlich ist es außerdem so, dass sogar Umwandlungen von bspw. Bitcoin in Ether als "Verkauf mit Gewinn/Verlust" zählen und nicht erst die Rückumwandlung in Euro.
Wer daher gerne eine Erleichterung mit der Steuererklärung haben möchte sollte sich mal Cointracking anschauen. Einen Artikel dazu hab' ich hier gerschrieben.
Wer kein Englisch kann, kann bei Fragen zu Cointracking auch gerne einfach hier antworten und ich versuche die Frage so gut es mir möglich ist zu beantworten.
RE: Kryptowährungen und das Finanzamt