Bei dem Thema Kryptowährungen und Steuern scheint das Thema recht klar zu sein:
Finanzministerium: Für Gewinne aus Bitcoin-Geschäften gilt Spekulationsfrist
Allerdings sieht bei Steemit die Lage ein bisschen anderes aus. Es handelt sich hierbei um eine Tätigkeit, die man in vielen Fällen als freiberuflich definieren könnte: du verfasst Inhalte und veröffentlichst diese. Dafür wirst du dann entlohnt in dem du SP und SBD bekommst. Es handelt sich hierbei um eine kreative Arbeit, da du Texte, Fotos, Grafiken, Musikstücke, Screencasts etc. veröffentlichst.
[Symbolbild; cc0, pixabay]
Das heißt, du erbringst eine mehr oder weniger kreative Dienstleistung als Autor bzw. Blogger und wirst davon von der Gemeinschaft entlohnt. Und im Gesetz steht folgendes:
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder [...], Steuerberater, [...] Heilpraktiker, [...], Journalisten, Bildberichterstatter, [...] und ähnlicher Berufe.
Quelle: Gesetze im Internet
und auf der Billomat-Seite ist auch folgendes zu lesen:
Es gibt 2 versch. Arten von selbstständigen Einkünften [als Blogger; meine Anmerkung]. Einmal sind es die Einnahmen durch deine kreative Arbeit, die du z.B. erzielst, weil du Honorare für deine Blogartikel bekommst. Diese Einkünfte sind freiberuflicher Natur. Wenn du aber Geld für Werbung in deinem Blog bekommst, gelten sie als gewerbliche Einnahmen. Für gewerbliche Einnahmen werden ab 24.500 Euro im Jahr Gewerbesteuer fällig.
Quelle: Billomat-Magazin
Auf jeden Fall solltest du diesen Status vorher mit deinem Steuerberater klären. Ich kann lediglich meinen Erfahrungsschatz und Einschätzung als jemand abgeben, der seit gut 14 Jahren nicht nur selbständig sondern dazu auch noch Freiberufler ist.
Da es häufig zu Verwechslungen bei den Begriffen Freelancer, Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende kommt, hier ein klärender Artikel:
- Wer ist Freiberufler – wer Gewerbetreibender?
- Freiberufler oder Gewerbe?
- Wie unterscheiden sich Freiberufler und Freelancer?
Zurück zum Thema Steuern
Da wir das grundlegende geklärt oder besser besagt besprochen haben, komme ich nun zu dem eigentlichen Thema. Ob dein Steuerberater oder der Finanzbeamte dich als Gewerbetreibenden ansieht, sollte hier erst einmal nicht das Thema sein. Im Falle des freiberuflichen Status, entfällt die Gewerbesteuer und musst auch nicht zum Rathaus um dein Gewerbe anzumelden.
Allerdings gibt es in beiden Fällen eine Gemeinsamkeit und zwar bei der Steuererklärung. Du musst den Wert deiner Wallet vom 31. Dezember 2017 kennen. Du musst die Anzahl der SP, Steem und SBD und den jeweiligen Euro-Kurs diese drei Posten für den 31. Dezember angeben. Falls ich was falsches erzählen sollte, korrigiert mich bitte.
Den Kurs von Steem und SBD für den 31. Dezember herauszufinden ist an sich kein Problem, einfach zum Beispiel CoinGecko ansteuern und auf den Graphen beim 31. 12. nachschauen und da stellt man fest, dass der Kurs damals bei 2,70 Euro lag.
Das Problem ist allerdings: wie kann ich nachträglich herausfinden, wie meine Steemit-Wallet am 31. Dezember 2017 um 23:59 Uhr aussah? Diverse Suchversuche auf Google brachten mich nicht weiter.
Nachtrag: wer hier denkt, dass es blöd ist, dass Steemit nicht wie andere Krypto-Einnahmen gesehen werden, der sollte bedenken, dass er wenn die Einnahmen hier wie z.B. der Handel mit Bitcoin zählen würden, er für jede Veränderung in der Steemit-Wallet einen Eintrag notieren müsste inkl. dem damals aktuellen Kurs. Ihr wisst, was das für eine Sisyphos-Arbeit wäre.