Der Deutsche Bundestag hat gestern Nacht mit einer Mehrheit von 412 zu 212 Stimmen und bei zwei Enthaltungen für eine Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes votiert. Damit verlängern sich – trotz sinkender Inzidenzzahlen – die umstrittenen Grundrechtseinschränkungen um bis zu einem Jahr.
- Kurios: Antrag in Antrag versteckt
- Sollte öffentliche Befassung mit dem Antrag verhindert werden?
- Trotz sinkender Inzidenzzahlen: Verlängerung um bis zu zwölf Monate möglich
- Abkoppelung der Grundrechtseingriffe von pandemischer Notlage
Die letzte Sitzungswoche vor den Ferien und vor den danach beginnenden Wahlkampfzeiten ist im Bundestag regelmäßig turbulent. So wollte die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD gestern mit ihrer Mehrheit noch schnell einige Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen, einige Projekte abschließen. Alles verständlich, wer weiß, in welcher Konstellation man sich wiedertrifft. Dass aber Entscheidungen von erheblicher Tragweite zur Abstimmung auf der Tagesordnung standen, man davon aber selbst als Parlamentarier nicht unbedingt etwas mitbekam, liegt an einem Kuriosum: neben einem Antrag zur Reformierung des Stiftungsrechts ging es plötzlich auch um den Infektionsschutz und die damit einhergehenden Grundrechtseinschränkungen.
Kurios: Antrag in Antrag versteckt
Auch für zahlreiche Parlamentarier gilt: Anträge werden nicht immer ganz gelesen. Wer aber gestern nur die Überschriften der zahlreichen Anträge gelesen hatte, wäre beinahe unwissend geblieben, worüber er noch abstimmt. Im Antrag zur Reform des Stiftungsrechts verbarg sich auf Seite 5 ein völlig kontextloser Antrag mit Änderungen zum fachfremden Infektionsschutzgesetz. So schreibt selbst das Fachmagazin zum Stiftungswesen „Die Stiftung“ überrascht: „Ein Kuriosum war die Verbindung der Stiftungsrechtsreform mit zwei Änderungen am Infektionsschutzgesetz, die inhaltlich keine Verbindung zum Stiftungsrecht aufweist.“
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WOCHENBLICK sagt NEIN zur BEZAHL-SCHRANKE
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