Wenn eine freie Gesellschaft sich tatsächlich den Begriff „Freiheit“ auf die Fahne schreiben will, kommt man um N. Stephan Kinsella nicht herum. Als er sein Buch "Against Intellectual Property" veröffentlichte, löste dieses ein Sturm von Entrüstung aus. Besonders aus links orientierten Intellektuellen-Szene hält diese Entrüstung bis heute an. Das wundert nicht, vor allem diese Szene überschätzt ihren Intellekt maßlos und sie halten sich für unverzichtbar. Sie brauchen den Schutz eines „geistigen Eigentums“ für ihr oftmals minderwertiges Ego. Was wären sie denn ohne dieses „geistige Eigentum“?
Hier noch etwas mehr
Das Mises Institut schreibt:
Würde eine libertäre Gesellschaft Patente als legitim anerkennen? Was ist mit dem Urheberrecht? In "Against Intellectual Property" gibt Stephan Kinsella, langjähriger Patentanwalt, Antworten auf diese Fragen. Kinsella widersetzt sich dem geistigen Eigentum, und er erklärt seine Position in diesem kurzen, aber weitreichenden Buch.
https://mises.org/library/against-intellectual-property-0
Dieser Auszug zum Ansporn des Nachdenkens.
N. Stephan Kinsella. „Gegen geistiges Eigentum“. In: Manuel Barkhau (Hrsg.), Imaginäres Eigentum. Naturrechtliche Kritik am Geistigen „Eigentum“, 2010 [2008]
Eigentum und Knappheit
Lasst uns einen Schritt zurücktreten und einen frischen Blick auf das Eigentumsrecht werfen. Libertäre glauben an Eigentumsrechte für greifbare Güter (Ressourcen). Warum? Welche Eigenschaft haben greifbare Güter, welches sie zum Gegenstand von Eigentumsrechte macht? Warum sind greifbare Güter Eigentum?
Wenn man kurz darüber nachdenkt, ist es die Knappheit – die Tatsache, dass im Bezug auf diese Güter mehrere Personen in einen Konflikt geraten können. Alleine schon die Möglichkeit, dass über Ressourcen Streit herrschen kann, macht es notwendig Regeln aufzustellen die ihre Nutzung bestimmen. Die grundsätzliche soziale und ethische Funktion von Eigentumsrechte ist die Verhinderung zwischenmenschlicher Konflikte über knappe Ressourcen.
So Hoppe:
Nur wegen der Knappheit sind wir überhaupt mit dem Problem konfrontiert, moralische Gesetze zu formulieren; sofern Güter im Überfluss vorhanden ("frei" Güter) sind, kann es keinen Konflikt über diese Güter geben und es ist nicht notwendig zwischenmenschliche Handlungen zu koordinieren. Daraus folgt, dass jede korrekt erdachte Ethik, als Theorie über Eigentum formuliert sein muss: also als Theorie über die Zuweisung von Rechte die besagen wer exklusiv über knappe Mittel verfügen darf. Nur so wird es möglich, ansonsten unvermeidliche und unlösbare Konflikte zu vermeiden.
Viele andere haben ebenfalls die Bedeutung der Knappheit für die Definition von Eigentumsrechte erkannt, darunter Plant, Hume, Palmer, Rothbard und Tucker.
Die Natur enthält also Objekte die aus ökonomischer Sicht knapp sind. Wenn ich ein solches Objekt benutzen möchte, steht das im Konflikt mit der Nutzung durch andere, bzw. schließt die Nutzung durch andere aus und umgekehrt. Der Sinn von Eigentumsrechte ist die Vermeidung zwischenmenschlicher Konflikte über knappe Ressourcen, indem man die Ressourcen zum exklusiven Eigentum bestimmter Personen (Eigentümer) macht. Damit sie diese Funktion erfüllen können, müssen sie sowohl sichtbar als auch gerecht sein. Es ist klar, dass man die Verletzung von Eigentumsrechte nur verhindern kann, wenn die Grenzen des Eigentums und ihre Zuweisung objektiv (intersubjektiv erfassbar) sind; sie müssen sichtbar sein. Aus diesem Grund müssen Eigentumsrechte objektiv und eindeutig sein. Mit anderen Worten, „gute Zäune schaffen gute Nachbarn“.
Eigentumsrechte müssen sowohl nachweislich gerecht als auch sichtbar sein, da sie sonst nicht ihre Funktion erfüllen können. Wenn die betroffenen Parteien sie nicht als gerecht akzeptieren können, werden weiterhin Konflikte entstehen. Ungerecht zugewiesene Eigentumsrechte, oder gewaltsame Aneignung ist gleichbedeutend mit der Abschaffung des Eigentumsrechts; es ist die Reduzierung auf die Macht des Stärkeren, also auf die Situation vor dem bestehen der Eigentumsrechte. Libertäre sehen jedoch wie Locke, dass nur der erste Besetzer, bzw. Nutzer von Eigentum sein natürlicher Eigentümer sein kann. Nur die Regel des originär aneignenden ersten–Nutzers bietet eine objektive, ethische und nicht willkürliche Zuweisung von Besitzer zu knappen Ressourcen.
Wenn Eigentumsrechte an knappe Mittel entsprechend den Regeln der originären Aneignung zugewiesen werden, sind die Grenzen des Eigentums sichtbar und die Zuweisung ist nachweislich gerecht. Konflikte können mit dieser Art von Eigentumsrechten vermieden werden, da Dritte die Grenzen sehen, ihre Verletzung damit vermeiden können und dazu auch motiviert sein werden da die Zuweisung gerecht ist.
In Anbetracht des Ursprungs, der Rechtfertigung und der Funktion von Eigentumsrechten, muss es jedoch klar sein, dass sie nur auf knappe Güter anwendbar sind. Wären wir im Garten Eden wo Land und andere Güter in unbegrenzter Fülle vorliegen, gäbe es keine Knappheit und demnach auch kein Grund für Regeln über Eigentum; das Konzept des Eigentums wäre bedeutungslos. Konflikte und Rechte sind Ideen die nicht aufkommen würden. Wenn jemand meinen Rasenmäher beispielsweise wegnimmt, wäre ich deswegen nicht ärmer, da ich im nächsten Augenblick einen neuen herzaubern könnte. Die Wegnahme des Rasenmähers wäre unter diesen Umständen kein 'Diebstahl'. Ein unendlich vorhandenes Gut ist nicht Gegenstand des Eigentumsrechts, da darüber keine Konflikte entstehen können.
Demnach, müssen Eigentumsrechte objektive, erkennbare Grenzen haben und müssen entsprechend den Regeln der originären Aneignung zugewiesen werden. Des Weiteren können Eigentumsrechte nur auf knappe Ressourcen angewandt werden. Das Problem des geistigen Eigenturns ist, dass die idealen Objekte die durch ihn geschützt werden nicht knapp sind und darüber hinaus, nicht nach den Regeln der originären Aneignung zugewiesen werden können, was wir im weiteren sehen werden.
Knappheit und Ideen
Wie der durch Zauber reproduzierbare Rasenmäher, sind Ideen nicht knapp. Wenn ich eine Technik erfinde um Baumwolle zu ernten, könnte ein Anderer auf diese Art Baumwolle ernten, ohne mir etwas wegzunehmen. Ich habe nach wie vor die Technik (ebenso wie die Baumwolle). Die Nutzung durch Andere schließt meine Nutzung nicht aus; wir können beide die Technik nutzen um Baumwolle zu ernten. Es herrscht keine wirtschaftliche Knappheit und keinen Fall eines Konfliktes über ein knappes Gut. Deshalb gibt es auch kein Grund andere von der Nutzung abzuhalten.
In gleicher Weise, wenn jemand ein von mir geschriebenes Buch kopiert, habe ich noch das ursprüngliche (greifbare) Buch, und „habe“ demnach auch noch das Muster der Wörter die das Buch ausmachen. Geschriebene werke sind folglich knapp im selben Sinne wie ein Stück Land oder ein Auto. Wenn mir mein Auto weggenommen wird, habe ich es nicht mehr. Wenn man mir jedoch das Muster aus dem Buch „nimmt“, und es zur Herstellung einer physischen Kopie verwendet, habe ich trotzdem noch meine Kopie. Das gleiche gilt für Erfindungen, und sogar für alle „Muster“ oder Informationen, die man generiert oder hat. Wie Thomas Jefferson selbst ein Erfinder und der erste Patentprüfer in den U.S.A. schrieb, „Wer von mir eine Idee bekommt, erhält die Anleitung für sich selbst ohne meines zu mindern; wie einer der seine Kerze an meiner anzündet, erhält er Licht, ohne dass ich im Dunkeln stehe“. Da man die Idee eines Anderen nutzen kann ohne ihm das gleiche zu verweigern, kann darüber kein Konflikt aufkommen; Ideen sind deshalb nicht Gegenstand von Eigentumsrechte. Selbst [Ayn] Rand räumte ein, dass „geistiges Eigentum nicht verbraucht werden kann“.
Ideen sind nicht von Natur aus knapp. Indem man jedoch das Recht an einem ideellen Objekt anerkennt, wird Knappheit erzeugt wo vorher keine war. Wie Arnold Plant es ausdrückt: Es ist eine Eigenheit von Eigentum in Form von Patente (und Urheberrechte), dass es nicht wegen der Knappheit der betroffenen Objekte entsteht. Sie sind nicht die Folge von Knappheit. Sie sind vorsätzlich durch Gesetze erschaffen, und während Privateigentum im allgemeinen zur Erhaltung von knappen Gütern führt; uns dazu bring „das Meiste aus ihnen zu machen“, machen Patent- und Urheberrechte die Erzeugung von Knappheit an Gütern möglich, die ansonsten nicht aufrecht erhalten werden könnte.
[Boudewijn] Bouckaert argumentiert ebenfalls, dass es die Knappheit ist, die Eigentumsrechte notwendig machen, und dass Gesetze zum g.E. eine künstliche, nicht zu rechtfertigende Knappheit erzeugen. Seine Anmerkung dazu: Natürlich aufkommende Knappheit ist die Folge der Beziehung zwischen Mensch und Natur. Knappheit ist etwas Natürliches wenn man es sich ohne irgendeine menschliche, institutionelle, oder vertragliche Vereinbarung vorstellen kann. Dem steht die künstliche Knappheit entgegen, die das Ergebnis solcher Vereinbarungen ist. Künstliche Knappheit kann schwerlich die Rechtfertigung für einen gesetzlichen Rahmen sein, der eben diese Knappheit erzeugt. Das wäre ein vollkommen zyklisches Argument. Im Gegenteil, die künstliche Knappheit selbst muss gerechtfertigt werden.
Nach Bouckaert, sind „einzig und allein, natürlich knappe Entitäten die physisch kontrolliert werden können, Kandidaten für“ den Schutz durch echte Eigentumsrechte. Der einzig mögliche Schutz für ideale Objekte wäre durch persönliche Rechte: also Verträge [...].
Nur greifbare, knappe Ressourcen können das Objekt zwischenmenschlicher Konflikte sein, also sind Regeln zum Eigentum nur auf sie anwendbar. Deshalb sind Patente und Urheberrechte nicht rechtfertigbare staatliche gewährte Monopole. Es ist nicht weiter verwunderlich, wie [Tom] Palmer es anmerkt, dass „Monopole und Zensur die historische Wurzel vom Patent und Urheberrecht sind“. Es sind diese Monopole, die künstliche Knappheit erzeugen wo vorher keine war.
Erinnern wir uns, dass Rechte an g.E. dem Erzeuger von einem Muster einen Teil der Verfügungsgewalt – des Eigentumsrechts – über das greifbare Eigentum aller anderen Personen gewährt. Der Muster-Erzeuger ist durch sein Recht am g.E., Miteigentümer am Eigentum einer anderen Person: da er ihn daran hindern kann auf bestimmte Art mit seinem eigenen Eigentum umzugehen. Autor X kann beispielsweise einen Dritten, Y, daran hindern Wörter in einem bestimmten Muster auf die eigenen leeren Blätter von Y, mit der eigenen Tinte von Y zu schreiben.
Indem er also lediglich der Urheber einer originellen Idee ist, indem er bloß ein neues informationelles Muster ausdenkt und aufzeichnet, oder indem er eine neue Möglichkeit findet sein Eigentum zu nutzen (Rezept), wird der Erzeuger von g.E. auf magische Art zum Miteigentümer am Eigentum aller anderen. Er kann z.T. bestimmen, wie Dritte ihr Eigentum nutzen können. Das g.E. ändert den Status Quo indem es Eigentum von einer Gruppe (Eigentümer von greifbarem Eigentum) wegnimmt und es Einzelpersonen einer anderen Gruppe (Autoren und Erfinder) überträgt. Auf den ersten Blick bedeuten Gesetze zum g.E. eine Verletzung der Rechte von Eigentümer, bzw. sie „nehmen“ das Eigentum der Eigentümer greifbaren Eigentums und übertragen einen Teil der Eigentumsrechte an Autoren und Erfinder.