Landtag Brandenburg
6. Wahlperiode, Drucksache 6/8992
Kopftuchverbot für Kinder und Jugendliche
Antrag der AfD-Fraktion.
Der Landtag möge beschließen
Die Landesregierung wird aufgefordert, das Tragen von Kopftüchern durch Kinder und Jugendliche in öffentlichen Einrichtungen durch Schaffung einer gesetzlichen Regelung zu untersagen.
Begründung
Kinder und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz. Die teilweise aus religiösen Gründen praktizierte Pflicht des Tragens von Kopftüchern von Kindern und Jugendlichen bereits in Kindertagesstätten, Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen widerspricht der ungestörten Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in besonderem Maße. Das Kopftuch ist nämlich kein religiöses Symbol wie das Kruzifix oder eine Kippa, das nur die Zugehörigkeit zu einer Religion signalisiert.
Vielmehr wird eine fremdbestimmte Form der Unterdrückung und auch eine Form der Sexualisierung vorgenommen. Die weiblichen Kinder und Jugendlichen werden in vorgefertigte Geschlechterrollen hineingezwungen und daran gehindert, ein freies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Mit Blick auf den Schutz der öffentlichen Ordnung und auch der Notwendigkeit eines Bekenntnisses zu der westlichen Leitkultur, wozu die Gleichberechtigung von Mann und Frau gehören, stellt das Tragen eines Kopftuches eine erhebliche Beeinträchtigung dar. Kinder und Jugendliche müssen daher in besonderem Maße geschützt werden. Die konservative Interpretation des Islam sieht sogar ein Kopftuch ohnehin erst mit dem Eintritt in die Pubertät vor, so dass ein Kopftuchverbot in Kindertagesstätten und auch im Grundschulalter selbst danach bereits notwendig ist und Kinder bzw. Jugendliche frühestens ab Beginn der Religionsmündigkeit (14 Jahre) das Tragen eines Kopftuches erlaubt werden dürfte. Aber auch dieser Zeitraum ist zu früh bemessen, da erst im Erwachsenenalter eine freie und selbstbestimmte Entscheidung darüber getroffen werden kann.
Das Tragen von Kopftüchern im Kindergarten, in Schulen und in sonstigen öffentlichen Einrichtungen greift in die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen negativ ein und ist daher zu untersagen.
Quelle
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