Von Boris T. Kaiser
Die Groteske um den abgelehnten togolesischen Asylbewerber, für dessen zunächst gescheiterte Abschiebung ein massiver Polizeieinsatz im baden-württembergischen Ellwangen nötig war, könnte bald eine Fortsetzung bekommen. Sollte der Afrikaner zurück nach Deutschland wollen, wovon nach seinem bisherigen Verhalten auszugehen ist, müßte die Bundespolizei ihn nämlich anstandslos und ohne weitere Behinderungen wieder einreisen lassen.
Grund hierfür ist die für die Bundespolizei immer noch gültige mündliche Anordnung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière aus dem Herbst 2015. Hierin heißt es: Von jeglicher Einreiseverweigerung sei bis auf weiteres aus humanitären Gründen abzusehen. Jeder „Drittstaatler“ ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist gemäß dieser Weisung an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten. Dieser Trumpf würde im Zweifel auch die eigentliche geltende Gesetzesregelung ausstechen, wonach eine Wiedereinreise eines in ein Drittland abgeschobenen Asylbewerbers ausdrücklich nicht möglich ist.
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