Freie Gesellschaft und politische Verfassung?
Der Analyse des gesellschaftlichen Basisrechts offenbart:
das bundesdeutsche Systemfundament, die Staatsverfassung, proklamiert zwar Humanitäts- und Demokratiewilligkeit. Aber eine rundum schlüssige Operationalisierung des Proklamierten fehlt. Man wird den deutschen Verfassungsschöpfern Humanitätswilligkeit nicht absprechen dürfen. Aber schlüssig-human in dem Sinne, dass alles zur Humanität Nötige in ihrer Verfassung Gestalt angenommen hätte, ist ihre Schöpfung nicht. Überhaupt konnte gezeigt werden, dass Verfassungen nicht zwangsläufig Werke der intelligenteren Machart sind (s. besonders Abschnitt Teil 7 #freie-gesellschaft).
Die Lektüre des Werkes „Eine missratene Beziehung…“ (Dr. D. Eckardt 2007) mag den einen oder anderen zu dem Urteil verleitet haben, er hätte bei der dort zum Ausdruck gebrachten Kritik der deutschen Bundesverfassung manches überzeichnet, nach dem Motto: Wer Alarm ruft, darf dabei nicht flüstern. Eine große Entfernung zwischen Idealität und Realität verführe immer dazu, sie sich extrem vorzustellen. Aber selbst wenn so etwas in Rechnung gestellt werden müsste, bleibt doch bemerkenswert, was deutsche Verfassungstexter und Verfassungsrevisoren ihren Mitbürgern im Namen von Freiheit und Demokratie alles zumuten.
„Das Ziel von Verfassungen ist gewesen, alles willkürliche Handeln zu verhindern. Aber keiner Verfassung ist es bisher gelungen, dieses Ziel zu erreichen. Der Glaube jedoch, dass es ihnen gelungen sei, hat die Leute dazu verführt, die Ausdrücke ‚willkürlich’ und ‚verfassungswidrig’ als äquivalent zu betrachten“ (Friedrich August von Hayek, 1981).
Insofern ist die Frage noch offen, ob die Verhinderung willkürlichen Handelns durch Verfassungsgebung überhaupt gelingen kann. Diese Frage konnte oder wollte von Hayek von seinem Standpunkt aus nicht beantworten.
Das Verwerfen von Staatsverfassungen ist nicht neu. Schon Kant unterzieht die überkommene Ordnung und ihre „majestätischen Gesetze“ der Kritik (Manfred Geier, 2013). Er hat eine Reihe von Nachfolgern gefunden, in neuerer Zeit vor allem den Philosophen Karl Jaspers (1963). Jaspers griff nicht nur die deutsche Staatsverfassung, sondern auch die Form ihrer Inkraftsetzung vehement an.
Die Wissenden haben sich spätestens seit Jaspers angewidert abgewendet von dem, was in Deutschland „Verfassung“ heißt. Im hier in der vorliegenden Serie #freie-gesellschaft konnte es also nur noch darum gehen, die Ikone von Gläubigen genauer unter die Lupe zu nehmen.
Aus meinen Untersuchungsergebnissen geht hervor:
in der Freien Gesellschaft gibt es keinen Platz für eine „Verfassung“. Es ist dort keine Lücke zu entdecken, die mit einer solchen zu schließen wäre. Die Freie Gesellschaft organisiert sich aus den Regeln, die das Wechselspiel von Leistung und Gegenleistung ihrer Bürger bestimmen. Zu diesem Wechselspiel gehört, dass die real existierenden Monopole im Zaum gehalten werden und dass das Eigentum geschützt ist. Diese Aufgaben sind ohne „Verfassung“ zu meistern.
Vor dem kritischen Auge des Analytikers sieht das „Grundgesetz“ nicht gut aus. Die Bürger der Freien Gesellschaft lassen sich ein solches „Gesetz“ jedenfalls nicht aufbinden. So etwas Kryptisches wie das „Grundgesetz“ und seine basisbildenden Nebengesetze muss bei ihnen Heiterkeit erregen. Freie Bürger brauchen keine Verfassung. In der Verfassung sehen sie nichts anderes als einen Plan für die Installation einer Obrigkeit.
Die Bürger der Freien Gesellschaft haben ihr politisches Organisationsschema auf einen Text reduziert, der nichts weiter als eine Wahlordnung enthält, also ein Regulativ für die Entstehung der Gruppenstruktur der Antimonopole. Und noch nicht einmal dieses Regulativ erhebt Anspruch auf Verbindlichkeit. Es ist ein Organisationsvorschlag. Ob die Bürger ihn annehmen oder nicht, bleibt ihnen überlassen. Auch dass sie sich in ihrer Rolle als Abnehmer von Monopolleistungen zu Antimonopolen zusammenschließen, ist für sie nicht verpflichtend. Allerdings ist zu erwarten, dass sie das tun und dass sie ihren Antimonopolen durch Wahlen eine Organisationsstruktur verleihen, die diese effektiv machen.
Für die Organisation einer Gesellschaft wurde von einigen Theoretikern der Vergangenheit eine Art fiktiver Gesellschaftsvertrag („Contract social“; John Locke, Jean-Jaques Rousseau und andere) in die öffentliche Diskussion eingebracht. Der Contract social soll ein auf immer und ewig geschlossener Unterwerfungsvertrag sein, aus dem die Existenz von obrigkeitlichen Ordnungshütern gerechtfertigt wird.
John Locke spricht in diesem Zusammenhang von einer freiwilligen, widerruflichen Vereinbarung der Untertanen mit der Obrigkeit. Er postuliert damit ein (wegen eines fehlenden Vertragsabschlusses eigentlich gar nicht nötiges!) Widerrufsrecht, ein Recht auf Rebellion gegenüber der Obrigkeit. Darauf beruft sich später Thomas Jefferson. Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass der Contract social eine Schimäre ist. Denn ein solcher Vertrag wurde nie von Jemanden mit der Obrigkeit abgeschlossen.
Für freie Bürger ist es ein unhaltbarer Zustand, dass mit einer Gesellschaftsverfassung ein Dokument Verbindlichkeit heischt, für das niemand eine Verbindlichkeit eingegangen ist. Auf diesen Umstand hat vor gut 150 Jahren der amerikanische Jurist Lysander Spooner aufmerksam gemacht.
Gegen den Verbindlichkeitsanspruch einer Verfassung wendet er ein, dass „ein schriftliches Dokument niemanden binden kann, solange der Betroffene es nicht unterzeichnet hat.“ Von einer Verfassung gehe insofern „keine Autorität oder Verbindlichkeit aus, solange sie kein Vertrag zwischen Mensch und Mensch ist“. Ein solches Dokument sei „reinste Papierverschwendung“, „nur als Brennmaterial brauchbar“ (Nachdruck 2004).
Nun wird von einigen Polittheoretikern die These vertreten, es gebe sehr wohl eine von der Verfassung ausgehende Verbindlichkeit, nämlich die Verbindlichkeit für die Staatsfunktionäre, sich an die Verfassung zu halten. Der Staat sei mit seiner Verfassungsgebung gewissermaßen sich selbst gegenüber eine Verbindlichkeit eingegangen. Das mag sein. Aber in der Serie #freie-gesellschaft ist gezeigt, wie er dabei mit sich selbst in Widerstreit gerät.
Auf dem Humus von skurrilen Verfassungstexten treiben die Blüten, die auf uns so abstoßend wirken. Die unerfreuliche gesellschaftspolitische Konstellation in den Staatsgesellschaften hat ihren Grund nachweislich in Staatsverfassungen. Und das spüren inzwischen immer mehr Leute. Die Staatsideologie, so wie sie sich im deutschen „Grundgesetz“ und vergleichbaren Verfassungstexten darstellt, ist eine gesellschaftspolitische Fehlkonstruktion. Organisationsschemata in der Art von Staatsverfassungen, die die in dieser Serie beschriebenen Erscheinungen ermöglichen, sind für die Freie Gesellschaft untauglich.
Für Murray Rothbard erweist sich die Verfassungsgebung als
„ehrenwertes Experiment…, das fehlgeschlagen ist“ (2012).
James Buchanan stellt fest (1995),
dass angesichts der Idee einer Freien Gesellschaft „alle existierenden Verfassungen gescheitert“ seien. Sie mussten scheitern, weil sie „die romantische Vorstellung eines... wohlwollenden Staates“ widerspiegeln. Von einigen Fragmenten in den Madison’schen Elementen abgesehen, gäbe es noch kein Modell für eine „unromantischer“ Politik,
also eine Politik, Die zur Freien Gesellschaft passen würde.
Hans-Hermann Hoppe (2004) meint zu Recht,
die Erstellung der amerikanischen Verfassung, die Vorbildfunktion für viele andere hatte, war ein großer Fehler. Alle nachfolgenden Bemühungen um freiheitliche Staatsverfassungen seien nur „gequälte und verwirrte Versuche“ gewesen, der Freiheit des Individuums Schutz zu versprechen (s auch Gerard Radnitzky, 2006 und David Dürr, 2014).
Die amerikanische und die französische Revolution konnten keine wirklich freien Gesellschaften hervorbringen, weil ihre Gründer glaubten, im Namen der Freiheit Staatsverfassungen erfinden zu müssen.
Die Freie Gesellschaft braucht keine Verfassung. Worauf sie hingegen nicht verzichten kann, ist eine vernünftige Strategie, Wucher und Willkür zwischen den Bürgern zu verhindern und das heißt: den nicht zu beseitigenden Monopolismus in Schach zu halten. Das leisten starke Antimonopole, d. h. Vereinigungen, die die Macht besitzen, jedem Monopol wirkungsvoll und unnachsichtig die Stirn zu bieten. Antimonopole brauchen lediglich ein geeignetes Gruppenstrukturierungsmodell, welches Professionalität an die Spitze bringt.
Die Verfassung der freien Gesellschaft ist ihre reale Verfasstheit. Und die ist ablesbar an der Ordnung, die in ihr herrscht und die sich immer wieder wandelt. Das ist eine Ordnung, die einesteils auf der Basis frei abgeschlossener Verträge zwischen tauschenden Individuen spontan entsteht, anderenteils auf der Basis von eigentumsschützenden Verhaltensregulativen.
Die Verfechter einer staatstragenden Gesellschaft möchte man fragen, was vermissen sie denn, wenn ihnen das nicht ausreicht, was in den Abschnitten Teil 1-41 bekannt gegeben wurde? Was brauchen sie denn außerdem noch zu ihrem bürgerlichen Glück? Wenn das einmal klar ausgesprochen wäre, könnte man mit einer ideologieübergreifenden Diskussion zum Thema „#freie-gesellschaft“ beginnen.
Die Unaufhaltsamkeit der Freiheit
Die beiden Pole Freiseinwollen und wirkliches Freisein driften in der Staatsgesellschaft immer weiter auseinander. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob trotz der soeben geschilderten Entwicklung Hoffnung auf eine nachhaltig gefestigte freie Gesellschaft besteht. Die müsste nach den Ausführungen der Teile 1-41 dieser Serie #freie-gesellschaft eine Gesellschaft ohne Staat sein. Besteht Aussicht auf eine nachstaatliche Ära, auf ein menschliches Zusammenleben ohne Obrigkeit?
Es gibt Grund zur Skepsis. Die Skepsis nährt sich aus der Beobachtung, dass eine Obrigkeit ihre Existenz stets auch ihren Untergebenen verdankt. Unterdrücker werden von den Unterdrückten gemacht. Heute scheint sich die Mehrzahl der Unterdrückten offenbar mit ihrem Los abgefunden zu haben. Die Entwicklung in Richtung Freiheit des Ich wird nicht zuletzt dadurch behindert, dass das Ich seiner Befreiung am liebsten selber im Wege steht.
Bei aller Skepsis – seien wir unbesorgt! Es gibt Alternativen zur Resignation. Die uns von Natur gegebene Freiheit hat sich stets irgendwie Bahn verschafft. Die Freiheit des Ich rebelliert irgendwann immer gegen die Zurichtung im Käfig obrigkeitlicher Zwänge oder gegen das Diktat der abstrusen Gesellschaftstheorien der Intelligenzia. In diesem Punkt teile ich den Optimismus des Immanuel Kant. Für diesen Optimismus spricht:
seit den unüberhörbareren Rufen Kants und Stirners hinein in das Dunkel der Unfreiheit weht ein „warmer Tauwind“ (Friedrich Nietzsche),
der das Eis der Freiheitsfeindlichkeit immer mehr abschmilzt und die bisherigen gesellschaftlichen Strukturen zerbröselt - trotz massiver Rückschläge.
Die Idee der Freiheit wird sich Zug um Zug ihr Sein verschaffen, vielleicht erst in ferner Zukunft. Solange es der politischen Klasse gelingt, die Kosten für das Erlangen der Freiheit so hoch zu halten, dass nur Wenige bereit sind, sie aufbringen, wird Freiheit nur Wenigen zuteil, und auch dann oft nur als Narrenfreiheit (s. #mein-fall).
Der Mensch lebt seine Freiheit so oder so. Er verschafft ihr stets irgendwie Luft, notgedrungen in Form heimlicher oder abenteuerlicher, oft sogar roher Praxis. Freiheit sucht sich auch heute ihren Weg, meist als Schleichweg vorbei an den Behinderungen. Kein Geringerer als der Erkenntnistheoretiker und Kosmopolit Gerard Radnitzky beschreibt in seiner beachtenswerten Biographie (2006),
dass selbst in schlimmsten Zeiten ein Weg der Bewahrung von persönlicher Freiheit möglich ist.
Radnitzky hat sich mit einigem Erfolg an den durch die Obrigkeit bewirkten Behinderungen der Freiheit vorbeigeschlichen, „durchgeschlängelt“, wie er sagt.
Die Spontanautonomie des Ich ist unzerstörbar, erkennt Ekkehard von Braunmühl. Jeder Mensch ist - bei aller empfundenen Fremdbestimmung - ein von Beginn an selbstbestimmtes Wesen. Selbst dort, wo er sich dazu entscheidet, sich einer Fremdbestimmung zu unterwerfen, tut er dies selbst, aus welchen Gründen auch immer.
Oft fehlt das Bewusstsein über ein Leben in Freiheit. Die Wortführer des heutigen Zeitgeists scheinen davon beseelt, den Menschen das Wissen um Selbstbestimmtheit, Freiheit und Verantwortung so lange wie möglich vorzuenthalten. Dennoch sind diese im Menschen angelegt und verschaffen sich immer irgendwie Luft. Der gesellschaftskritische Skeptizismus übersieht das. Er verharrt in weinerlicher Trotzhaltung oder pampert seine Trauer um angeblich verloren gehende Lebenschancen.
Viele meinen, der Weg in die gesellschaftliche, insbesondere gesellschaftspolitische Freiheit könne erst beschritten werden nach dem ökonomischen Niedergang des Staates, verbunden mit dem Verfall des Willens der herrschenden Elite, ihre Herrschaft effektiv zu verteidigen (Murray Rothbard, 2012; Hans-Hermann Hoppe, 2004).
So etwas konnten wir in der Tat beim Untergang des ehemaligen Ostblocks beobachten. Nur haben wir dort auch heute wieder eine obrigkeitlich herrschende Elite. Das Prinzip „Staat“ hat überlebt.
Gerade anlässlich des Untergangs des sog. Ostblocks sollte klar geworden sein:
ohne eine „Revolution in den Köpfen“ (John Henry Mackay, Nachdruck 1980, Max Stirner, Nachdruck 1979)
wird sich nichts ändern. Eine Revolution im traditionellen Sinne hat bisher immer versagt. Sie hat nur von einer Unfreiheit in die andere geführt. Eine Obrigkeit hat die andere abgelöst. Aber die „Revolution im Kopf“ kann ein erster Schritt sein hin zur persönlichen Freiheit, selbst in einem unfreien Regiem. Auch hier gibt es Orte, die man zu Freiheitsnischen umfunktionieren kann. Solche Orte findet man nur, nachdem man sich selbst befreit hat.
Der Freiheitsvisionär Max Stirner arbeitet in seinem Hauptwerk einen Unterschied heraus, der eine Perspektive eröffnen könnte für einen - zumindest einzelpersönlichen - Befreiungsschlag. Er stellt den seiner Ansicht nach unsinnigen gewaltsamen Revolutionen die von ihm sogenannte Empörung (im Sinne eines bewusstseinmäßigen „Emporkommens“) entgegen.
„Die…Empörung…ist kein Kampf gegen das Bestehende, da, wenn sie gedeiht, das Bestehende von selbst zusammenstürzt, sie ist nur ein Herausarbeiten Meiner aus dem Bestehenden. Verlasse Ich das Bestehende, so ist es tot und geht in Fäulnis über.“ (Nachdruck 1972; Orthographie nach Stirner).
Das Verlassen des Bestehenden ist, wie wir wissen, nicht die leichteste Übung im Leben. Dennoch: die wahre Kraft des Subversiven liegt nicht in der Revolution, sondern in der Empörung, im Emporkommen von Freiheit und Eigenheit beim Ich.
Die Empörung als „Herausarbeiten aus dem Bestehenden“ ist eine Revolution im Kopf. Sollen sich die gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Verhältnisse nachhaltig ändern, wird man um diese Revolution nicht herum kommen. Erst sie wird bewirken, dass der Untertan seiner unwürdigen Rolle überdrüssig wird. Erst so kann die Furcht vor einer Gesellschaft ohne Staat ein für alle Mal verschwinden. Erst dann wankt der Boden unter den Füßen der Obrigkeit.
Für John Henry Mackay (Nachdruck 1980) ist der einstweilen einzig gangbare Weg des Freien
„der Weg des passiven Widerstands“, der „Aufkündigung der Gefolgschaft…sich selbst entziehen, nicht mitmachen, beiseite stehen“.
Hans-Hermann Hoppe plädiert dafür,
die regierende Obrigkeit wie eine fremde Besatzungsmacht zu behandeln und ihr nichts weiter als Verachtung und Spott entgegenzubringen (2004).
Wer darüber hinaus etwas tun will,
muss bereit sein, die Kosten dafür zu tragen (s. der Verf, #mein-fall).
Nachwort:
Die Serie #freie-gesellschaft ist damit am Ende angelangt. Wer es bis hierher geschafft hat, wird das ein oder andere aus einer vielleicht ungewohnten Sicht betrachten. Es mögen vielleicht nur ganz wenige sein, die sich diese Gesellschaftstheorie angetan haben, aber diesen Wenigen gebührt mein Dank.
Wie schon am Anfang der Serie mitgeteilt, kann sich ein Freiheitswerk nicht auf Vollständigkeit plädieren. Das soll eine Theorie auch nicht. Sie soll lediglich ein Fundament bieten, um zeigen zu können das unser derzeitiges Gesellschaftssystem nicht der Weisheit letzter Schluss sein muss. Es gibt Alternativen.
Um diese vorgestellte Alternative überhaupt gedeihen lassen zu können, möchte ich mich besonders beim Initiator Dr. Dietrich Eckardt herzlich bedanken, dessen Gedankengänge bis zu „Meister Eckardt“ zurückreichen. Auch gebührt der Dank „Robert Nef“ „Prof. Dr. David Dürr“, „Hans-Hermann Hoppe“, „Gerard Radnitzky“, „Emanuel Kant“, „Max Stirner“, „Ludwig von Mises“, „Murray Rothbard“, „Lysander Spooner“, „Friedrich August von Hayek“ und viele mehr, die in diesem Freiheitswerk zu Wort gekommen sind. Sie haben durch ihre Überlegungen viel Vorleistung erbracht und waren immer gute geistige Gesprächspartner, die vielleicht auch die ein oder andere Kritik erfahren mussten, aber trotz allem der Freiheit immer eine Tür gaben durch die man hindurchtrften kann und konnte.
Auch gebührt mein Dank ,
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und viele mehr, die durch ihre Kommentare und auch ihre eigenen Beiträge viel zu dieser Serie unbewusst beigetragen haben.
Besonders bei möchte ich mich bedanken, der jetzt auch als jüngster Freiheitskämpfer zu unserem Rentnertrupp gestoßen ist. Vor allem im Bereich Geld, ist er immer ein sehr guter Kurator und Ideengeber der Widersprüche entdeckt und darauf aufmerksam macht wie auch Lösungsansätze bietet. Ist halt ein Lehrer „Oberstudienrat“. Wenn er in die Fußstapfen von Max Stirner (er war ebenfalls Lehrer) tritt, dann habe ich keine Sorge um die Freidenker.
Besonders hat mich gefreut, auch bei den Lesern gefunden zu haben. Gehen vielleicht auch manche Ansichten auseinander, aber es scheint doch so, das es Gemeinsamkeiten im Geiste gibt.
Und zum Schluss möchte ich noch der Truppe von und der apvotes Truppe von
meinen Dank aussprechen. Werbung braucht ein jeder der etwas zu sagen oder zu verkaufen hat und durch solche boots kann einfach mehr Reichweite generiert werden. Wie auch still und leise durch
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Die nächsten Beiträge in #freie-gesellschaft sind dann noch die versprochenen Anhänge. Es ist wie bei Verträgen, Verträge und Versprechen sind einzuhalten.
In diesem Sinne
Euer Zeitgedanken