Heute mal eine ernsthafte persönliche Betrachtung zu einem Thema, welches mir nach Sichtung von Medienberichterstattungen und Durchlesen der Kommentarspalten regelmäßig die Nackenhaare abstehen lässt. Einigen wird es ja bekannt sein, ich war lange Zeit Lehrkraft für Waffen- und Sprengstoffrecht und Schießausbilder bei der deutschen Polizei. Von daher bezieht sich die nachfolgend beschriebene Problematik natürlich auf Deutschland.
Die Zeiten werden ruppiger und das Bedürfnis, sich gegen vermeintliche oder tatsächlich drohende Angriffe verteidigen zu können, steigt. Das legale Mittel der Wahl scheinen vorrangig
Schreckschusswaffen
zu sein. Jedenfalls sagen die Verkaufszahlen und die steigende Anzahl sogenannter kleiner Waffenscheine das aus. Schreckschusswaffen sind meist klapprige Nachbauten erlaubnispflichtiger Schusswaffen, in denen Platzpatronen verwendet werden. Aus dem Lauf kommt also nichts als heißes Gas sowie kleine Teile unverbrannter Treibladung nebst deren Abdeckung. Manchmal auch ein bisschen Pfeffer oder NC- Gas. Die Waffen haben eine PTB- Kennzeichnung im Kreis, sind frei ab 18 und dürfen mit besagtem kleinen Waffenschein nicht nur auf dem eigenen befriedeten Besitztum, sondern auch in der Öffentlichkeit gedeckt geführt werden. Mit den üblichen Einschränkungen natürlich. Verbotszonen, Gaststätten, Veranstaltungen, Versammlungen... Ja, damit kann man Schaden anrichten. Aus 20 cm Entfernung auf Auge oder Ohr wird es erhebliche Schäden beim Gegenüber geben. Und eine sehr interessante Gerichtsverhandlung. Und ansonsten frage ich mich, welchen praktischen Sinn diese Dinger beim Selbstschutz haben sollen. Einziger positiver Effekt: Das Gegenüber muss sich auf die neue Situation einstellen. Vielleicht bricht er den Angriff ab. Unwahrscheinlich, denn auch Straftäter wissen, dass die Chance, da eine scharfe Waffe zu sehen, verschwindend gering ist. Und spätestens nach dem ersten Schuss aus drei oder vier Meter Entfernung weiß er auch, dass er da nur eine Schreckschusswaffe vor sich hat. Das dürfte seine Laune nicht unbedingt heben. Wenn es überhaupt dazu kommt, dass die Schreckschusswaffe erst mal gezogen wird. Umgang mit Schusswaffen braucht generell Übung. Abläufe müssen automatisert werden und dafür muss ständig geübt werden. Es ist nicht so der große Bringer, wenn die PTB- Waffe aus der Handtasche gefummelt wird oder sich der erste Schuss schon beim Ziehen der Waffe aus dem Holster löst. Schlimmstenfalls löst man durch "Androhung" der Schreckschusswaffe Handlungen des Täters aus, denen man nichts entgegenzusetzen hat. Wie auch? Es passiert ja nichts, wenn man abdrückt. Es knallt halt nur. Es gab nur eine Waffe mit PTB- Kennzeichnung, die tatsächlich wirksam eingesetzt werden konnte. Das war ein Notsignalgeber der Firma Heckler & Koch in einem sehr großen Kaliber. Der ist heute noch gebraucht erhältlich. Die Sache hat nur einen Haken: Es gibt keine Munition mehr dafür.
Kurz zusammengefasst bedeutet das im Klartext: Schreckschusswaffen sind in den allermeisten Fällen zum Selbstschutz nicht zu gebrauchen. Sie können im Gegenteil die Situation noch eskalieren lassen.
Links eine Reck im Kaliber 8 mm, rechts der genannte Notsignalgeber
Das hinsichtlich der Handhabung zu den Schreckschusswaffen Geschriebene trifft auch auf
Luftdruckwaffen im engeren Sinne
zu. Das sind Waffen, bei denen durch kaltes Gas (Luft, CO2) getriebene Geschosse meist im Kaliber 4,5 mm oder 5,5 mm den Lauf auch tatsächlich verlassen. Sie tragen ein F im Fünfeck als Zeichen der Zulassung. Ohne dieses Zeichen sind sie illegal. Man darf sie ab 18 besitzen, aber nicht außerhalb Wohnung und befriedetem Besitztum mit sich herumtragen. Auch nicht mit kleinem Waffenschein. Der gilt nur für Sachen, die eine PTB- Kennzeichnung tragen. In Deutschland darf die Geschossenergie maximal 7,5 Joule betragen. Die meisten Kurzwaffen erreichen selbst diese Energie bei weitem nicht und liegen irgendwo bei 3 Joule. Trotz eines angeblichen Runs auf diese Waffen ( https://www.focus.de/politik/deutschland/angst-vor-blackout-grosse-nachfrage-nach-waffen-in-deutschland_id_179800275.html ) sind sie für den Selbstschutz eher nicht geeignet. Für die Handhabung trifft das oben Geschriebene zu, die mögliche Mannstoppwirkung hält sich auch bei (verbotenen) leistungssteigernden Umbauten nahe Null. Eine gute Lederjacke hilft. Das zeigt das eigentliche Dilemma auf. Je nach Auftreffpunkt wirken auch die stärkeren Modelle entweder gar nicht oder führen bei gleicher Entfernung zum Angreifer zu erheblichen Verletzungen bis hin zum Tod. Die Wirkung kann nicht vorhergesagt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass man Waffen mit F- Kennzeichnung nicht einfach in der Öffentlichkeit herumtragen darf. Wird man dabei erwischt, wird das ein teurer Spaß. Werden Umbauten festgestellt, vergrößert sich der Spaß weiter. Das ist also irgendwie auch keine gute Lösung.
Einige der wenigen erlaubten Luftdruck- Kurzwaffen, die die erlaubten 7,5 Joule auch wirklich leisten
Die große Schwester der Luftdruckwaffen sind sogenannte
RAM- Waffen
Sie müssen in Deutschland ebenfalls ein F- Kennzeichen tragen, was ihre Geschossenergie auf 7,5 Joule begrenzt. Sie funktionieren wie die Luftdruckwaffen und unterscheiden sich von denen eigentlich nur durch das Kaliber der benutzten Munition. Es gibt sie in im Kaliber .43 (11 mm), .50 (12,7 mm) und .68 (17,27 mm). Die RAM- Waffen wurden eigentlich für den Trainingsbetrieb, vorrangig bei Polizeieinheiten, entwickelt. Irgendwann wurden daraus Waffen für den "Heimschutz" abgeleitet, die sich immer größerer Beliebtheit erfreuen. Verschossen wird sehr unterschiedliche Munition, die von Farbmarkierern über Gummigeschosse bis hin zu Kunstharzgeschossen mit Stahlspitzen reichen. Selbst die 7,5 Joule einer leichten Plastkugel reichen aus, um recht ansehliche Blutergüsse und erhebliche Schmerzen zu verursachen. Da diese Waffen recht leicht und mit Hausmitteln in der Leistung gesteigert werden können, bleibt es dann nicht bei blutunterlaufender Haut, sondern endet mit kaputten Rippen und großflächig aufgerissener Haut. Bestenfalls. Hier kommt das zu den Luftdruckwaffen geschriebene zum Tragen. Man sollte nicht nur schießen können, sondern auch treffen - also eine Übungsfrage. Und noch eine bislang nicht erwähnte Sache spricht dagegen: Im Notfall nimmt man zur Verteidigung, was gerade greifbar ist. Nun ist der Bürger im Falle von Notwehr oder Nothilfe nicht auf die strenge Prüfung von Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes gebunden wie bspw. der Polizeibeamte. Der Richter wird allerdings wenig Verständnis dafür zeigen, dass der unbewaffnete Einbrecher mit zwei gebrochenen Rippen, einer kollabierten Lunge und 5 riesigen Blutergüssen mit aufgerissener Haut am Rücken auf der Intensivstation landet - verursacht durch eine illegal leistungsgesteigerte RAM- Waffe...
Eine RAM- Waffe im Kaliber .50
Zur Verdeutlichung ein paar Bilder, die ich immer meinen Lehrgangsteilnehmern gezeigt habe. Testobjekt war ein Hokkaido- Kürbis. Nicht unbedingt für seine Zartheit bekannt. Entfernung 5 m, Beschuss mit Luftpistole und RAM- Waffe.
Da ist er noch unbeschädigt.
Nach dem Schießstand. Die Einschüsse von 2 x Luftdruck und 2 x .50
Die Austritte auf der Gegenseite
Möchte das wirklich jemand am lebenden Objekt ausprobieren? Ich denke nicht.
Dann hätten wir
diverse Reizgase und Tierabwehrmittel
Die dürfen in der Öffentlichkeit mit Ausnahmen (Verbotszonen, Versammlungen... - siehe oben) je nach Ausführung auch unter 18 Jahren geführt werden. Tierabwehrmittel (die mit dem Aufdruck "Nur gegen Tiere einsetzen!"; "Tierabwehrgerät") unterliegen nicht mal dem Waffengesetz. Sprays zur Anwendung gegen Menschen brauchen ein Prüfzeichen und sind vom Waffengesetz erfasst. Alle haben eines gemeinsam: Sie wirken nur selten so, wie man es erwarten würde. Egal, ob man sich für die Variante Breitstrahl, gebündelter Strahl, Gel oder Schaum entscheidet. Und wenn sie doch wirken, dann noch seltener beim Angreifer. In der Öffentlichkeit besteht die Gefahr, Unbeteiligte zu treffen. Die richtige Anwendung in einer absoluten Ausnahmesituation ist keineswegs so sicher und die Gefahr, sich selbst mehr zu schaden als dem Angreifer, nicht ausgeschlossen. Zumal es auch keine größere Distanz zwischen Angreifer und Opfer gibt. Die zwei Meter sind schnell zu überwinden. Meist bevor die Sicherung beiseite geklappt und der Auslöser betätigt wurde. Einzige legale Ausnahme bislang: Tierabwehrgeräte der Firma piexon, pistolenähnlich. Da wird tatsächlich hochkonzentrierter Pfefferwirkstoff aus einer Patrone 14 x 109 mm pxm als dichter Strahl verschossen. Und das auf mindestens 6 m zielsicher. Der Strahl durchschlägt selbst Skimasken und das auch gegen die Windrichtung. Nachteilig ist da nur der Preis. Und natürlich die Tatsache, dass das ohne Übung auch nicht funktioniert. Dafür ist es (noch) legal. Und den oben genannten Waffen beim Selbstschutz weit überlegen.
Unten das Tierabwehrgerät, oben eine Übungspatrone herkömmliches Reizgas
Die Armbrust,
egal in welcher Ausführung, ist außerhalb des eigenen Hauses / Grundstücks überhaupt nicht zur Verteidigung geeignet. Und selbst zu Hause nur dann, wenn ein Angriff auf die Distanz mit scharfen Schusswaffen erfolgt. Der Grund ist ein einfacher. Sie werden in ihrer Wirkung meist unterschätzt. Eine Jagdarmbrust trifft auf 80 m eine CD. Und der Pfeil bleibt in 100 m Entfernung so in einer Eichenbohle stecken, dass man ihn ohne Werkzeug nicht mehr heraus bekommt. Der Einsatz wird also günstigstenfalls mit schweren Verletzungen und wahrscheinlich mit dem Tod des Angreifers enden. In "normalen" Zeiten ist das nicht zu vermitteln, da muss auf den Straßen schon Mord und Totschlag toben.
Messer und anderes Werkzeug
bedingen, dass der Täter in Reichweite ist. Der Umgang damit will gelernt sein. Meist ist der Angreifer darin besser als man selbst. Ich würde bei der Verteidigung nicht darauf setzen. Erschwerend kommt dazu, dass sich die Verbote von Messerarten in den letzten 15 Jahren, auch für Fachleute, unüberschaubar häufen und auch die Regeln zum Führen außerhalb des eigenen, umfriedeten Besitztums ständig verschärft werden.
Die Sache mit der Übung und dem Kontakt trifft auch auf verdeckt zu ziehende Dinge zu, beispielsweise ein Kubotan. Die sind bei richtiger Anwendung sehr schmerzhaft, vor allem aber in jeder Jackentasche zu transportieren und nicht vom Waffengesetz erfasst. Eigentlich ideal, wäre da nicht die Sache mit der Übung. Und Achtung: Die gibt es mit spitz zulaufendem Vorderteil und mit flachem (siehe Bild). Ein Kubotan ist nicht dazu gedacht, etwas zu perforieren. Ein spitz zulaufendes Vorderteil ist also kontraproduktiv. Ebenso wie knallige Farben.
Links ein Kubotan, wie man es nicht verwenden sollte. Rechts das "richtige".
Und letztlich gibt es da noch
Elektroschocker
Die waren bis 2008 in 2 Varianten erlaubt, der Taser als Distanzwaffe und der normale Schocker als Kontaktwaffe. Der heute verbotene Taser schoss zwei kleine Pfeile in Richtung Gegner, die sich durch die Kleidung in die Haut bohrten und dann über dünne Drähte für einen Stromstoß sorgten, der den Gegner für kurze Zeit bewegungsunfähig machte und einem Zeit zur Flucht gab. Die heute noch erlaubten Kontaktgeräte wirken ähnlich, nur muss man die Elektroden selbst an den Angreifer halten. Das wirkt relativ sicher, birgt aber natürlich auch Risiken für einen selbst. Dazu muss man nah am Gegner sein. Elektroschocker sind mit einer Handschlaufe versehen. Versucht der Angreifer, das Gerät zu entreißen, wird ein Kontakt unterbrochen, das Gerät funktioniert dann nicht. Problem: Wenn man das Gerät in einer Notsituation aus der Jackentasche nimmt, legt natürlich keiner die Handschlaufe um... Elektroschockgeräte brauchen ein Prüfzeichen (PTB). Ohne das sind sie verbotene Gegenstände. Das gilt seit 2011 und es gilt auch für Altgeräte!
Und was nutzt der alte Mann?
Im normalen Alltag ein Kubotan. Bei Tätigkeiten innerhalb Deutschlands, die ein erhöhtes Konfliktpotential bieten, das Tierabwehrgerät. Natürlich gedeckt getragen. Wo das sein soll? Beispielsweise in umfriedeten Waldstücken, die ich berechtigt betreten darf und die eine magische Anziehungskraft auf allerlei Besucher haben. Die im Fall des Erwischtwerdens mit der Gesamtsituation oft unzufrieden sind und das auch entsprechend zum Ausdruck bringen. Deshalb gibt es dort als passiven Schutz eine Stichschutzweste on top. Die schützt nicht nur gegen Messerchen und Co, sondern auch gegen Beschuss aus RAM- Waffen.