Hallo Freunde,
Gerade gehen einige Diskussionen über die Genehmigungspflicht für Männer zwischen 17 und 45 rum. Was wichtig ist an dieser Stelle, ist dass es keine neue Regelung ist. Die gleiche Regelung galt in ähnlicher Form seit den 1950iger Jahren und in dieser Form seit 1994. Es ist Teil der sogenannten Wehrüberwachung, man will wissen wer im Land ist und wer nicht, für den Fall einer Verschräfung der Lage. Wichtig ist, dass das Verteidigungsministerium Ausnahmen von der Genehmigungspflicht erlassen darf. So galt früher für Männer die ihren Wehrdienst absolviert haben und nicht mehr in Reservestrukturen eingebunden waren, das Land einfach verlassen. Auch darf im Friedensfall die Genehmigung nicht verweigert werden, wenn es eine besondere Härte dadurch vorliegen würde. Zum Beispiel wenn man für seinen Arbeitgeber ins Ausland muss oder dort studieren geht, dann ist sie zu erteilen.
Wichtig ist an dieser Stelle, dass die Wehrüberwachung für viele nie aufhörte. Reservisten standen die ganze Zeit unter der Wehrüberwachung.
Das ganze ist jetzt nur einen riesiger medialer Aufschrei, weil viele sich nicht bewusst waren das mit der Wiedereinführung diese Regelung wieder eingeführt wird. Ich meine es ist schwierig eine Reservearmee aufzustellen, nur um dann im Fall der Fälle festzustellen, dass ein Drittel der Kräfte nicht da ist. Die Meldepflicht in Deutschland bringt da auch nicht viel. Viele Wandern aus ohne sich abzumelden und sind dann offiziell noch bei ihren Eltern oder bei Freunden gemeldet, sind dort aber nur, wenn sie einmal im Jahr in Deutschland zu besuch sind.
Also in dem Sinne, gehabt euch wohl.