Im Rahmen der Gefahrenabwehr bin ich daran Beteiligt Grundrechte einzuschränken. Das Problem bei Grundrechten ist, dass sie sich oft gegenseitig im Weg stehen. So gibt es das Grundrecht auf persönliche Ehre und gleichzeitig auf freie Meinungsäußerung, was sich beides im Weg stehen kann. Hier ist es ein Abwägen der Grundrechte wo die freie Meinungsäußerung durch die persönliche Ehre eines anderen eingeschränkt ist.
Das Beispiel mit dem Mord ist der Extremfall. Durch unsere Moralvorstellungen ist es natürlich, dass wir den Mörder sein Grundrecht einschränken. Wir müssen nur so denken, indem wir uns Anschauen was los ist.
Ein klassisches Beispiel ist die Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Sollte z.b. ein Ebola Ausbruch passieren, verwirken infizierte Personen ihr Recht auf Bewegungsfreiheit, da sie unter Quarantäne gestellt werden um das Recht auf körperliche Unversehrtheit Dritter einschränken.
Oder klassisch, wir können Menschen den Zutritt zu bestimmten Gebieten untersagen. Z.b. wenn wir einen Großbrand haben und Zufahrtstraßen und Bereitstellungsräume haben, werden die für die Zivilbevölkerung eingeschränkt.
RE: Kräuterkunde: Gemeiner Hohlzahn - Galeopsis tetrahit