Hallo Freunde,
wenn man sich anschaut wie ein Staat aufgebaut ist, braucht es ein paar Grundlagen dafür. Und genau die schauen wir uns dann heute näher an, nachdem wir uns in den letzten Posts näher mit dem Grundgesetz an sich beschäftigt haben.
Die Bestandteile des Staates
Um genau zu sein kennen wir drei Bestandteile des Staates. Das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt. Jeder dieser Aspekte ist im Grundgesetz definiert worden und dadurch bildet sich die Bundesrepublik Deutschland als souveräner Staat.
Das Staatsgebiet besteht aus zwei Elementen. Den 16 Bundesländern und dem Bundesgebiet, das die Fläche dieser Länder, die Küstengebiete und den Luftraum umfasst. Anders als in anderen Bundesstaaten gibt es in Deutschland kein bundesmittelbares Gebiet. Ein historisches Beispiel für Bundesunmittelbares Gebiet wäre zum Beispiel Elsass-Lothringen im Kaiserreich gewesen, das direkt dem Kaiser unterstand.
Neben dem Staatsgebiet ist auch das Staatsvolk notwendig. Dabei handelt es sich um Deutsche im Sinne des Artikel 116 I Grundgesetz. Das werden wir uns aber noch später genauer anschauen.
Und zu guter Letzt gibt es noch die Staatsgewalt. Diese wird in der BRD vom Volke ausgeübt und geht in letzter Instanz von ihm aus. Dies wird verwirklicht durch Wahlen und Abstimmungen. Es gibt auch Länder in denen die Staatsgewalt z.b. vom König ausgeht, wie zum Beispiel im Vereinigten Königreich.
Diese drei Bestandteile sind notwendig um einen Staat zu bilden. Was genau dies aber für ein Staat ist, ist im Artikel 20 GG näher definiert, hier finden sich die fünf Staatsprinzipien. Republik, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat und Rechtsstaat. Und genau diese Staatsprinzipien werden wir uns in den nächsten Posts näher anschauen.