Liebe Leser,
damit es später nicht heißt, "man hätte davon nichts wissen können":
Ein belgisches Gericht hat den früheren Parlamentsabgeordneten Dries Van Langenhove wegen „Hassrede“ zu einer Geldstrafe von 4000€ verurteilt. Der Fall sorgt in Belgien und darüber hinaus für einiges Aufsehen, weil das Gericht seine Entscheidung mit einer bizarren Begründung versah: Nicht die Unwahrheit seiner Aussagen stand im Mittelpunkt (alle seine Aussagen waren sachlich korrekt!), sondern die Art, "wie er Fakten über Migration, Kriminalität und gesellschaftliche Folgen dargestellt" haben soll.
Auslöser war eine Vorlesung Van Langenhoves im Februar 2024 an der Katholischen Universität Löwen, es ging ursprünglich um regenerative Landwirtschaft, die Veranstaltung entwickelte sich aber zu einem politischen Vortrag über Masseneinwanderung, sinkende Bildungsstandards und Kriminalität.
Van Langenhove berief sich dabei nach eigenen Angaben auf Statistiken, Studien und wissenschaftliche Daten. Gegen ihn klagten unter anderem die Universität sowie eine staatlich finanzierte Antidiskriminierungsstelle. Der Vorwurf: Van Langenhove habe gegen das belgische Antirassismusgesetz verstoßen, indem er angeblich zu Hass oder Gewalt gegen Gruppen aufgrund von Nationalität, Hautfarbe oder Herkunft angestiftet haben soll. Das Gericht sprach ihn in zwei von drei Punkten schuldig.
Besonders umstritten ist die Urteilsbegründung. Van Langenhove veröffentlichte auf X Auszüge daraus. In dem ersten heißt es: „Selbst wenn alle von Van Langenhove gemachten Aussagen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und Statistiken beruhen, macht das für die kriminelle Absicht keinen Unterschied. Van Langenhove wird nicht beschuldigt, falsche Informationen verbreitet zu haben. Ihm wird vorgeworfen, Fakten so dargestellt zu haben, dass sie Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der im Antirassismusgesetz geschützten Kriterien schüren.“, im Original:
Noch weiter geht der zweite von ihm zitierte Absatz. „Damit Van Langenhove eine Straftat begangen hat, ist es nicht notwendig, dass er zu konkreten Akten des Hasses oder der Gewalt angestiftet hat. Es genügt, dass andere dazu angestiftet werden, eine allgemeine Haltung der Intoleranz oder Ablehnung gegenüber einer durch die Kriterien des Antirassismusgesetzes geschützten Gruppe einzunehmen.“
Das heißt nach Auffassung des Gerichts ist ein Aufruf zu Gewalt gar nicht nötig für eine strafbare Handlung. Es genügt, wenn Zuhörer zu einer allgemeinen Haltung der Intoleranz oder Ablehnung gegenüber einer geschützten Personengruppe angestiftet werden. Van Langenhove habe dem Gericht zufolge die Botschaft vermittelt, ein großer Teil gesellschaftlicher Probleme sei auf Multikulturalismus und Superdiversität zurückzuführen.
Aber wenn es tatsächlich der Fall ist, dass z.B. bestimmte Migrantengruppen weit überproportional an Vergewaltigungsdelikten und anderen Straftaten beteiligt sind (wie Statistiken eindeutig belegen)? Dann ist nicht die Migrantengruppe selbst schuld, wenn die autochthone Bevölkerung eine Intoleranz oder Ablehnung gegen sie entwickelt, sondern offenbar der, der diese Wahrheit benennt. Eine ultimative Täter-Opfer-Umkehr!
Erinnert mich an den "Grooming-Gang-Skandal" in UK, wo jahrelang britische Kinder aus schwierigen Verhältnissen von vorwiegend Pakistanern missbraucht wurden, und die Polizei lange Zeit nichts unternommen hatte und die Opfer oft nicht ernstgenommen wurden, um Vorwürfen des Rassismus zu entgehen.
Was in den (von den dt. Mainstream-Medien so dämonisierten) USA noch Satire ist, ist in der EU schon bald Realität.
Wenn dieses Beispiel Schule macht (bzw. dieser Fall als Präzedenzfall benützt würde), könnte man demnach wegen „Anstiftung zum Hass“ verurteilt werden, selbst wenn die eigenen Aussagen „100 Prozent faktisch und korrekt“ sind und selbst wenn kein Aufruf zu konkreten Hass- oder Gewaltakten erfolgt. Der Maßstab lautet damit faktisch, ob eine Aussage das Potential habe, bei jemandem eine allgemeine ablehnende Haltung gegenüber einer geschützten Gruppe auszulösen. „Das bedeutet, buchstäblich jede Kritik an Masseneinwanderung ist jetzt eine strafbare Handlung“, schrieb Van Langenhove.
Vor Gericht habe er die wissenschaftlichen Studien vorgelegt, auf die er sich in seiner Vorlesung gestützt habe. Das habe den Richter jedoch nicht interessiert, beklagte Van Langenhove. Auch der Hinweis, dass Studenten unterschiedlicher politischer Richtungen anwesend gewesen seien, Fragen hätten stellen können und die Veranstaltung ruhig verlaufen sei, hat keine Rolle gespielt. Entscheidend sei allein gewesen, dass nach Auffassung des Richters jemand möglicherweise zu einer „allgemeinen Haltung der Ablehnung“ angestiftet worden sein könnte.
Wie ist das noch mit der grundgesetzlich verankerten Meinungsäußerung vereinbar, die laut Grundgesetz ein hohes Gut ist, während das subjektive Gefühl der Ablehnung höchst schwammig und stark interpretierbar ist? Diese Priorisierung der Rechtsgüter ist komplett demokratiefeindlich - die Wahrheit, auch wenn sie unangenehm ist, muss zumutbar sein!
Damit ist zumindest klar geworden, wohin die Reise geht, wenn sich solch eine "Rechtsprechung" durchsetzt. Der Schutz bestimmter Gruppen soll vor das Recht auf freie Meinungsäußerung gehen. Wenn erst einmal überall in der EU solche Gesetze gegen Meinungsfreiheit (offiziell natürlich als "gegen Haßrede" getarnt) exekutiert werden, ist es zu spät. Wehret den Anfängen!
Was meinst Du dazu?