Hier stoße ich zumindest auf zwei Punkte, die einer Kommentierung bedürfen. Das Einsammeln von Bärlauchblättern ist (zumindest nach meinem heutigen Kenntnisstand) weder dem Tatbestand der Ordnungswidrigkeit noch der Straftat beizuordnen. Darüber hinaus, wird die Pflanze nicht abgegrast, sondern geerntet. Wer also in der Lage ist, ein schmackhaftes Bärlauch-Pesto zuzubereiten, wird sich eine derartige Gelegenheit wohl nicht entgehen lassen.
Nicht unerwähnt sollte auch bleiben, mich überglücklich schätzen zu können, kein Mitglied der österreichischen Behörde zu sein, die für das Auszahlen einer Sozialhilfe zuständig ist. Diese Form der Auszahlung verursacht möglicherweise keine Überweisungsgebühren, aber eine schlechte Mundflora.
Jetzt weißt du, weshalb ich deinem Rat gefolgt bin, und meine winzige Kapitalansammlung auf der Blockchain belasse. :-) Hier mangelt es nicht an Lehrstunden für das reale Leben.
RE: Bärlauch-Paradies