Dann hätte ich ein paar Fragen:
- Wen meinst Du mit "deutliche Schnittmenge der Bevölkerung"?
- Das noch nicht alle Voraussetzungen für eine flächendeckende E-Mobilität gegeben sind, ist klar, daher wurde das Gesetz auf 2035 datiert, um zu diesem Zeitpunkt soweit zu sein. Was genau meinst Du also?
- Inwieweit ist der "Wegfall" der Verbrenner eine Einschränkung der individuellen Mobilität?
- Von welchen Forderungen und Regelungen wird man sich verabschieden müssen?
RE: Verbrenner-Aus und die Mär vom Verbot