Du hast recht: Staats-/Landrecht, Privatrecht/Handels- und Seerecht sowie Völkerrecht sind unterschiedliche Rechtskreise. Genau deshalb scheitert die „Privatstadt“ an der Tiefe der Macht. Verträge regeln Austausch – Souveränität regelt den letzten Widerspruch. Wer originäre Hoheitsgewalt nicht besitzt, lebt von widerruflicher Konzession des Staates.
Die entscheidende Frage ist nicht „welcher Rechtskreis?“, sondern: Wer vollstreckt am Ende? Wenn die Antwort – unausweichlich – auf staatliche Gewalt hinausläuft, war es nie echte Souveränität, sondern Servicehoheit mit AGB.
„Überpositives Recht“ mag Maßstab sein; im Betrieb bindet positives Recht. Und dort bleibt das Gewaltmonopol unteilbar – genau darum verschiebt die Privatstadt Macht nicht zum Menschen, sondern zum Betreiber.
RE: Die Lizenz zur Freiheit - Free Cities, Private Cities und die Macht der Schatten