Wer Bildmaterial der Nationalsozialisten im Zusammenhang mit dem Islam verbreitet, macht sich in Deutschland strafbar. Das steht seit dem Verfahren gegen den bayrischen Journalisten Michael Stürzenberger fest. Der Erlaubnistatbestand des § 86 (3) des deutschen Strafgesetzbuches schützt deutsche Journalisten nicht mehr.
Die Staatsanwaltschaft unterstellte ihm „Hetze gegen den Islam“ – insbesondere, dass der Mufti mit keinem „Halbmond gekennzeichnet sei“. Dies sei bei einem „flüchtigen Betrachter“ ausreichend, um die Religion (des Friedens) herabzuwürdigen. Der „flüchtige Betrachter könne in seiner ‚Timeline‘ nicht erkennen, dass es sich um eine historische Aufarbeitung der Thematik“ handle.
In einem Interview auf dem Kanal Hyperion stellt er noch einmal den ganzen Fall dar. Das Urteil wurde bereits im August gefällt.
Die Bewährungszeit betrüge drei Jahre und sechs Monate, was einem faktischen Berufsverbot für einen islamkundigen Journalisten bei der derzeitigen Sicherheitslage gleichkommt.
Die migrierten Muslime erfüllen folgende Zwecke für etablierte deutsche Politiker:
- Stabilisierung der Bevölkerungszahl
- Auffüllen der Jobs im Niedriglohnsektor
- Ablenken der deutschen bürgerlichen Schicht von der totalitären EU und der wohlstandsvernichtenden Euro-Politik
- Erzeugung von Spannungen, die zum Einsatz der europäischen Armee führen könnten
- Rechtfertigung von Überwachung, die auch zur Besteuerung genutzt werden kann. (Bargeldverbot)