Auf meinem Blog Finanzgeflüster habe ich einen neuen Artikel veröffentlicht. Es geht darin um die Besteuerung von Proof of Stake. Nachzulesen ist das ganze hier.
Die kurze Version ist aber, die zinsähnlichen Erträge bei PoS sind der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Das heißt, der Steuersatz beträgt hier maximal 25 %.
Der Nachteil ist aber, dass die Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre verlängert wird.
Ausführlich habe ich das hier beschrieben.