In diesem Dialog behauptet Heiko Maas:
"Sie haben kein Recht auf ihre Meinung auf Facebook kundzutun."
Junge Frau: "Wenn mein Kommentar gelöscht wurde, und ich der Meinung war, dass dies zu Unrecht geschehen ist, kann ich dann auch Beschwerde beim Bundesamt (für Justiz) einlegen?"
Maas: "Nein."
Maas weiter: "In dem Gesetz was wir gemacht haben, gibt es nur die Möglichkeit (sich gegen) strafbare Inhalte zu löschen."
Hintergrund:
Sie müssen Beschwerden unverzüglich prüfen, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, nach Prüfung jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen löschen und den Zugriff darauf sperren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Selbstredend hat Heiko Maas das Recht seine Meinung auf Facebook kundzutun. Beruflich und privat. Manche Tiere sind eben immer gleicher.