Kunden von Vodafone Deutschland, die über das von Kabel Deutschland gestellte Kabelnetz ins Internet gehen, können künftig die nicht mehr nutzen. Vor dem Landgericht München erstritt das Unternehmen Constantin Film per einstweiliger Verfügung eine Sperrung der Webseite. Betroffene Nutzer werden derzeit auf weitergeleitet, die auf die Sperrung »aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs« verweist. Gegenüber bestätigte der Provider, dass Vodafone wegen einer »von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung aufgefordert, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren«.
Sperrung von Kinox.to per DNS-Blocking
Genaue Details zu den Rechtsgründen hinter der Klage seitens Constantin Film gibt es derzeit noch nicht. Allerdings beruft sich das Unternehmen offenbar auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2017. Demzufolge handeln Nutzer von Streaming-Angeboten aus illegalen Quellen rechtswidrig. Zwar nahmen die Richter in dem Urteil primär auf einen externen Medienplayer Bezug, allerdings hatte der Medienanwalt Christian Solmecke damals bereits auf für Webseiten wie kinox.to verwiesen.Allerdings erfolgt die Sperrung von kinox.to offenbar lediglich über DNS-Blocking und lässt sich daher leicht aushebeln.