Auch wenn ich weiß, dass es ein "Spezialthema" ist möchte ich es hier einmal zur Diskussion stellen. Zwar kommt es im Schach zur Anwendung, aber ich habe gehört, dass es eine solche Regelung auch in anderen Sportarten (z.B. Tischtennis) gibt.
Um was geht es ?
Ich will es so erklären, dass es (hoffentlich) auch jeder Nicht-Schachspieler versteht.
Ein Schachverein besitzt mehrere Mannschaften, dies können zwei, drei oder auch acht sein je nach Größe des Vereins.
Nun kommt es immer wieder vor, dass in einer Mannschaft Spieler ausfallen und daher Spieler aus unteren Mannschaften benötigt werden. Hier stellt sich nun die Frage, ob man dies zulässt oder nicht.
Im Hessischen Schachverband sieht die Regelung z.B. so aus, dass Spieler sich nach oben Festspielen, d.h. ein Spieler aus der 2. Mannschaft darf zweimal in der 1. Mannschaft spielen ohne Konsequenz. Spielt er das dritte Mal in der 1. Mannschaft ist er dort festgespielt, d.h. er darf den Rest der Saison nicht mehr in der 2. Mannschaft spielen. In der 1. Mannschaft darf er unbegrenzt spielen.
Im Saarland und Rheinland-Pfalz gibt es diese Regelung als Festspielregelung nach unten, d.h. der Spieler aus der 2. Mannschaft darf jedes Spiel in der 2. Mannschaft machen, die ganze Saison. Er ist aber nach oben limitiert, d.h. er darf in der 1. Mannschaft nur eine gewisse Anzahl an Spielen (z.B. 3 oder 5) bestreiten und wenn er diese Spiel gemacht hat nicht mehr in der 1. Mannschaft spielen. Ich habe gehört, dass es diese Regelung auch beim Tischtennis gibt.
Zunächst einmal die Frage was sportlicher ist, denn die Befürworter der Regelung im Hessischen Schachverband argumentieren immer mit Wettbewerbsverzerrung um die Festspielregelung nach oben zu rechtfertigen.
Aber ist diese Regelung wirklich sportlich und verhindert sie Wettbewerbsverzerrungen ?
Ich meine ganz klar nein und ich muss mir hier nichts aus den Fingern saugen, sondern nur Beispiele aus der Vergangenheit nehmen. Bewusst möchte ich hier keinen Vereinsnamen nennen, aber wer sich im Hessischen Schachverband auskennt weiß wohl Bescheid. Da gibt es z.B. einen Verein, der mit seiner 1. Mannschaft auf Bundesebene spielt und die Ersatzspieler in der 2. Mannschaft einsetzt. Das geht dann so, dass unter den Stammspielern (die ersten Acht) Spieler aufgestellt werden, die gar nicht (einmal) oder weniger als die Hälfte (zweimal) spielen. Diese belegen Plätz der Stammspieler und so rutschen "eigentliche" Stammspieler nach unten und können dadurch in der 2. Mannschaft mitmischen. Bei dem Verein, den ich meine sieht man dies sehr gut, denn es wurden drei der Acht Stammspieler der 2. Mannschaft während der Saison in der 1. Mannschaft "festgespielt".
Was heißt das nun für die jeweiligen Gegner ? Nun als Verein, der mit seiner 1. Mannschaft gegen eine solche 2. Mannschaft spielt heißt dies, dass seine Chancen sehr stark von der Auslosung abhängen. Spielt er gegen eine solche 2. Mannschaft in der 1. Runde wird er vielleicht eine 2:6-Niederlage einstecken, denn alle acht aufgestellten Spieler dieser 2. Mannschaft können spielen. Spielt er dagegen in der letzten Runde gegen eine solche 2. Mannschaft gewinnt er vielleicht 6:2, denn - in diesem Fall - sind bereits 3 Spieler "festgespielt", so dass diese 2. Mannschaft drei Ersatzspieler aus unteren Mannschaften einsetzen muss, die wahrscheinlich deutlich schwächer spielen als die eigentlichen Stammspieler, die aber mittlerweile in ihrer Stammmannschaft nicht mehr spielen können, weil sie bereits festgespielt sind. Außerdem müssen einige der fünf anderen Stammspieler (oder sogar alle) an höhere Bretter rücken, weil die Ersatzspieler nur hinter den Stammspielern spielen dürfen.
Ist dies fair ?
Aus all diesen Überlegungen haben wir im Bezirk die Festspielregelung abgeschafft, weil wir eben der Meinung sind, dass sie eher zu mehr Wettbewerbsverzerrung führt statt diese zu beseitigen. Gerade große Vereine können ihre 2. Mannschaft auf Hessischer Ebene durch Stammspieler der 1. Mannschaft, die zwar nicht unter den ersten Acht aufgestellt sind, aber dort ständig spielen, zu Saisonbeginn fördern. Wäre die Regelung wie im Saarland oder Rheinland-Pfalz oder auch im Tischtennis ging dies nicht, denn dann wären die Spieler ja in der 1. Mannschaft begrenzt.
Wir im Bezirk haben daher die Regelung auf Bezirksebene abgeschafft, d.h. wir akzeptieren zwar die Festspielregelung auf Hessischer Ebene, d.h. wer auf Hessischer Ebene festgespielt ist darf auf Bezirksebene nicht mehr spielen, aber innerhalb des Bezirks ist dies Regelung abgeschafft. Nun möchte der Hessische Schachverband ab der Saison 2019/2020 seine Bezirken aber auch vorschreiben auf Bezirksebene diese Regelung anzuwenden, was ich als absolutes "Unding" ansehe. Man muss dazu sagen, dass die Bezirke eigenständige eingetragene Vereine sind und keine Unterorganisationen des Hessischen Schachverband. Ich denke, dass man eigenständigen eingetragenen Vereinen keine solchen Vorschriften machen kann und sehe auch den Sinn nicht, denn m.E. fördert die Festspielregelung wie sie in Hessen angewandt wird die Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der großen Vereine und benachteiligt ganz klar die kleinen Vereine.
Ich muss noch dazu sagen, dass im Schach die Ligen i.d.R. nur aus 10 Mannschaften bestehen und auch nur einrundig gespielt werden, d.h. ein Schachspieler, der nur in einer Liga spielen darf wird von den Schachverbänden i.d.R. auf 9 Spiele im Jahr beschränkt, ganz im Gegensatz zu anderen Sportarten wie z.B. Fußball wo man 34 oder gar 38 Spiele im Jahr machen kann.
Nun interessiert mich Eure Meinung zu diesem Thema - vielen Dank für alle Kommentare !