Was du beschreibst, ist die schlechtere Variante. Es gibt da nämlich noch das Zuflussprinzip, bei dem du nur die Steuern zahlst, wenn du tatsächlich erst das Geld abhebst, weil es dir auf dem Portal ja noch nicht zur Verfügung steht. Einfach erklärt: Du zahlst 10000 Euro ein, diese bringen dir im ersten Jahr 1000 Euro Zinsen, wenn du diese wieder anlegst im zweiten Jahr dann 1100 und im dritten Jahr 1210 Euro. Anfang des vierten Jahres möchtest du etwas auszahlen lassen. Das heißt, es fließt dir dann erst zu und du zahlst dann nur die Steuern auf den Gewinnanteil der Auszahlung.
In diesem Fall ist der Gewinnanteil 3310 Euro, also 24,87% des Gesamtbetrages von 13310 Euro. Wenn du dir nun 1000 Euro auszahlen lässt, musst du nur den Gewinnanteil von 24,87%, also 248,7 Euro versteuern.
Hier mal der Link zu dem gesamten Artikel: https://passives-einkommen-mit-p2p.de/alternative-besteuerung-von-p2p-krediten/
RE: Versteuerung von P2P-Gewinne