Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Im Falle von Sami Aidoudi fühlten sich besonders viele Ignoranten, Halbwissende und ansonsten eher Rechtsvergessene dazu berufen, an die Bindung an Recht und Gesetz zu erinnern.
Tatsache ist, daß das Volk, der Souverän, in einer Demokratie die höchste Instanz darstellt. Seinem Wohle haben alle Institutionen zu dienen.
Urteile ergehen nicht nur pro forma nach öffentlicher Verhandlung „im Namen des Volkes“. Auch die Definition der Sittenwidrigkeit stellt auf „das Empfinden aller billig und gerecht Denkenden“ ab.
Das sind klare Indizien dafür, daß der im Volke herrschenden Auffassung über das, was rechtens ist, sehr wohl Rechnung zu tragen ist. Schließlich werden viele Sachverhalte heute anders als vor 50 Jahren judiziert – und spiegeln damit das veränderte Rechtsempfinden der heutigen Bevölkerung wider.
Das Oberverwaltungsgericht hätte hier eine Güterabwägung vornehmen müssen zwischen den Interessen Aidoudis und denen des deutschen Volkes. Dabei wäre es pflichtgemäß zu einer Ermessensreduzierung auf null gekommen.
Die Sicherheit deutscher Staatsbürger wiegt schwerer als die eines ausländischen Gefährders. Käme er zurück, wären nach Angaben der Polizei 30 Beamte zu seiner Rundumbewachung erforderlich. Diese Mittel kann Deutschland fürwahr besser anderweitig investieren.
Bemerkenswert scheint hier auch, daß viele der Kritiker aus dem „bunten“ Lager einem ausländischen Staate per se Rechtstreue absprechen ohne jegliches Indiz dafür. Das ist echter Rassismus von einer Seite, deren intellektuelle und kulturelle Ausstattung weit hinter der der tunesischen Juristen zurückbleibt.
Anbei ein Kommentar zu diesem Falle, der sehr überzeugend darauf abstellt, daß der alleinige Verweis auf den Buchstaben des Gesetzes Freisler & Co im nachhinein noch einen Persilschein ausstellt.