Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGe) genießt einen Ruf, den es schon lange nicht mehr verdient.
Das Gremium ist politisch besetzt mit Vertrauensleuten der Altparteien, auf deren Vorschlägen die Ernennungen der Mitglieder dieses Gerichtes beruhen. Das spiegelt sich mehr als deutlich in seiner Rechtsprechung wider, die selbst gröbste Rechtsverstöße des Regimes unbeanstandet läßt.
Nimmt das BVerfGe eine Beschwerde erst überhaupt nicht zur Entscheidung an, wird in der Sache erst überhaupt nicht judiziert. Für diese Zurückweisung ist derzeit keinerlei Begründung vorgesehen. Das ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten unerträglich und inakzeptabel, da somit der Willkür Tür und Tor geöffnet sind. Zumindest wird dieser Anschein vermeidbarerweise hervorgerufen.
Die vorgeschobene Rechtfertigung für diesen Mißstand, wonach das BVerfGe sich auf Entscheidungen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung konzentrieren können solle, verfängt nicht. Wer entscheidet denn, was unter den Begriff“ grundsätzliche Bedeutung“ zu subsumieren ist? Die Flut der Ablehnungen von Beschwerden läßt vermuten, daß alle dem Regime gefährlich zu werden drohenden Beschwerden als redundant oder unbedeutend erachtet werden.
Diese Praxis mit der Überlastung des Gerichtes zu begründen, ist unhaltbar. Damit beraubt man eine als tragende Säule des Staates vorgesehene Institution ihrer Funktionalität. Wenn das BVerfGe keine Rechtssicherheit und keinen Rechtsfrieden mehr stiftet, ist es obsolet.
Wer Milliarden für Infrastrukturruinen und illegale ausländische Aufenthalter in Deutschland verschwendet, hat die falschen Prioritäten gesetzt. Ein Bruchteil der vergeudeten Mittel reichten aus, um ggf. das BVerfGe personell aufzustocken, sollte es der Belastung tatsächlich nicht gewachsen sein. Allein das zahlenmäßige Anwachsen der Beschwerden spricht bereits eine beredte Sprache über das rechtsferne Gebaren des Regimes.
Die Nennung der Gründe der Nicht-Annahme einer Beschwerde dürfte die Arbeitsbelastung des BVerfGe jedoch nicht nennenswert erhöhen, denn eine Meinung dazu muß das Gericht sich ja ohnehin zuvor gebildet haben, wenn es nicht einfach schon per Würfel oder nach dem Namen des Beschwerdeführers entscheidet. Dann ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Veröffentlichung derselben. Ein kleiner Schritt für das BVerfGe mit großer Wirkung für seine Glaubwürdigkeit. Vertrauen kann man nicht einfordern; man muß es sich verdienen. Und ein Vertrauensvorschuß ist schnell verspielt. Allein bereits die Vermeidung der Gefahr, in ein dubioses Licht zu geraten, sollte es dem Gericht wert sein, für Klarheit und Transparenz zu sorgen.
Billige Postillen, wie die „Süddeutsche Zeitung“, sehen in der Begründungspflicht einen Angriff auf den Rechtsstaat. Das Gegenteil aber ist der Fall. Ein Rechtsstaat muß an sein eigenes Handeln die allerstrengsten Maßstäbe anlegen.
Wer das Recht vertritt, sollte das Licht nicht fürchten müssen. Im Umkehrschluß bedeutet dies, daß wer das Licht scheut, etwas zu verbergen hat. Bei der höchsten deutschen Gerichtsinstanz läßt dies auf politische Justiz schließen.
Ein Angriff auf den Rechtsstaat? Welchen Rechtsstaat?