Beate Zschäpe (NSU) wurde wegen Mittäterschaft (ohne an den Taten selbst beteiligt gewesen zu sein, ja sie war wohl noch nicht einmal vor Ort, sie hat wohl lediglich nach den Taten davon erfahren) zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Ich stell da jetzt mal einen anderen Fall als Vergleich daneben:
Johnny K. wurde in Berlin / Alexanderplatz in der Nacht vom 13. auf 14. Oktober 2012 von 3 jungen Männern mit türkischem Migrationshintergrund zu Boden gerissen und mehrfach gegen den Kopf getreten, woran er ein paar Tage später an einem Blutgerinnsel im Gehirn verstarb.
Urteil:
Trotz der gezielten Schläge und Tritte gegen den Kopf sah das Gericht einen Tötungsvorsatz als nicht gegeben an. Eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes schied daher aus.
Tötungsvorsatz bedeutet, dass der Täter die Gefahr der Tötung erkennt oder jedenfalls darauf vertraut, dass ein solcher Erfolg eintritt. Also wenn diese jungen 3 Männer mit türkischem Migrationshintergrund hier die Gefahr der Tötung nicht erkannt haben, dann sind sie zu doof zum Atmen oder zumindest erachtet die deutsche Justiz die NSU-Mitglieder als intelligenter, da sie diesen den Tötungsvorsatz sehr wohl unterstellt.
Das Gericht bewertete die Berichterstattung in der Presse explizit als strafmildernd. Diese habe die Tatverdächtigen noch vor dem Prozess als „Mörder“ und „Killer“ bezeichnet, obwohl kein juristisches Tötungsdelikt vorgelegen habe, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.
Hm, stimmt das war jetz im NSU-Prozess nicht der Fall. Da gab es so gut wie keine Breichterstattung. Und Zschäpe galt bis zum Urteilsspruch auch als völlig unschuldig!
Der Haupttäter Onur U. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Zwei weitere Angeklagte, Bilal K. und Melih Y., wurden zu jeweils zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Das heißt die beiden Mittäter wurden nur etwa halb so hart bestraft wie der Haupttäter. Beate Zschäpe dagegen wurde als Mittäterin (und eigentlich war sie ja noch nicht mal das) genau so hart bestraft, wie wohl die eigentlichen Täter bestraft worden wären, würden sie noch leben.
Was lernen wir daraus?
Die deutsche Justitia ist blind. Das sollte sie eigentlich auch sein, aber nur im Hinblick auf das Ansehen des Angeklagten oder des Klägers. Nicht nur durch den Vergleich dieser beiden Fälle drängt sich einem der Eindruck auf, dass sie eben doch parteiisch ist: Es ist von Vorteil als Täter einen (am besten passenden) Migrationshintergrund zu haben (Joachim Wagner hat das auch in seinem Buch Richter ohne Gesetz sehr leserlich beschrieben).
oder
Vor Gericht sollten alle Menschen gleich sein. Tja, aber wie es Orwell schon sagte: "Manche sind gleicher" oder 2+2=5 oder auch mal 3 oder beides gleichzeitig wenn Mutti oder Heiko es so wollen. Da ist es schon irgendwie zynisch, dass die Urteilsverkündung im Saal A101 des Münchner Oberlandesgerichtes stattfand.