Am Mittwoch, den 9.5.2018, soll Andreas Möschl beim Obergerichtsvollzieher von Lübeck erscheinen und Auskunft über sein Vermögen geben. Möschl wird das aber nicht tun, sagt er, und das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher mit dem Haftbefehl und der Polizei zu Möschl kommen kann, um ihn mit ins Gefängnis zu nehmen.
Beim Gerichtsvollzieher nicht aufzutauchen, oder die eidesstattliche Versicherung nicht abzugeben, ist das entsprechende Delikt,
Und darauf steht auch kein Knast, sondern der Verweigerer wird ausschließlich kurzzeitig in Haft genommen, bis der Gerichtsvollzieher die Person endlich antreffen kann. Wenn der gerade in Urlub ist, isses dumm gelaufen.
RE: 🚩 Es wurde KEINE Masern-Impfpflicht beschlossen, ABER...