Das ist sehr wohl eine Impfpflicht, daran ändert auch der Umweg "Nachweis" nichts. Auch ist eine Anfechtung des Gesetzes vor dem BVG noch längst nicht vom Tisch. So ist zB. der Satz "...und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist..." nicht ohne Relevanz, wenn man die vergleichsweise geringe Zahl an Masernerkrankungen bedenkt. Wenn diese eine Impfpflicht rechtfertigen, was ist dann mit Infektionen, die ein vielfaches an Fällen und Todesfällen hervorrufen? Wie zB. Grippe. Dagegen müßten ja dann sofort alle Bürger geimpft werden. Ich schätze mal, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Bei Mitarbeitern in bestimmten Branchen ist es übrigens schon lange Usus bestimmte Voraussetzungen nachzuweisen, die die Gesundheit betreffen. Dies gilt zB. seit eh und je für Küchenpersonal. Natürlich kann man die entsprechenden Amtsärztlichen Untersuchungen verweigern - dann gibt es halt kein Gesundheitszeugnis und also keinen Job.
RE: 🚩 Es wurde KEINE Masern-Impfpflicht beschlossen, ABER...