Genau das ist ja die Krux. Sobald Du über das Geld verfügen kannst, z.B. entscheiden, dass diese in neue Kredite investiert werden sollen, gilt es nach meiner Auffassung als "zugeflossen" und muss entsprechend versteuert werden. Bisher haben diese Ansicht praktische alle Steuerberater mit denen ich gesprochen habe geteilt.
Anders sieht es bei Bondora Go & Grow aus, da man dort die Zinsen nicht aufgezahlt bekommt, sondern ein eigenes Sparprodukt hat. Entscheidet man sich für eine Auszahlung, muss man sogar eine Abhebgebühr von 1€ entrichten. Erst dadurch fließt das Geld auf das eigene Konto und damit dem eigenen Einflussbereich.
Da das Thema recht neu ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass es noch Finanzämter gibt, die man argumentativ auch bei Mintos und Co dazu bringen könnte zu glauben, dass das Geld gar nicht zugeflossen ist und noch auf irgend einen dubiosen Osteuropa-Konto liegt. Aber spätestens bei der Dividende, die man ja wieder anlegen will und erst 4 Jahre später zu besteuern, würde man vermutlich einem nicht mehr folgen (und bezahlt ja bei thesaurierenden nicht umsonst inzwischen Vorabpauschalen)
RE: Versteuerung von P2P-Gewinne